Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Universität Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Rousseaus Gesellschaftsvertrag gründet auf dem Begriff des Willens. Welche Differenzierung er zwischen den verschiedenen Willensarten Sonderwille, Gesamtwille und Gemeinwille trifft und weshalb diese für sein Werk von großem Belang ist, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden. "Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor." Diesen Anspruch stellt Rousseau an sich selbst bei der Begründung seines Gesellschaftsvertrages 1762. Die Freiheit des Einzelnen und damit die Freiheit den eigenen Willen auszuüben, soll gewahrt bleiben in einem gesellschaftlichen Zusammenschluss. Seine zentrale politische Doktrin lautet, dass ein Staat nur dann legitim sein kann, wenn er den allgemeinen Willen seiner Mitglieder repräsentiert. Mit seinem Gesellschaftsvertrag möchte Rousseau einen Staat begründen, der die Autorität des Souveräns und die Freiheit des Einzelnen miteinander vereint. Voraussetzung hierfür ist der Gemeinwille: Die Bürger entwickeln einen kollektiven Willen, aus dem die Gesetze entspringen. Somit wäre jeder Bürger frei, da er nur den Gesetzen folgt, die seinen eigenen Willen widerspiegeln und genösse trotz dessen den Vorzug der Sicherheit eines Staates.
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