Daniel Hunecke entwickelt ein einheitliches Konzept für die vertragliche Grundlage des originären Erwerbs von Mitgliedschaften in Kapitalgesellschaften einschließlich der Societas Europae (SE). Dieser für die Praxis wichtige Vertrag wird für die verschiedenen Gesellschaftsformen auf seine verbindenden Grundlagen unter Berücksichtigung rechtsformspezifischer Besonderheiten zurückgeführt. Diese systematisierende, einen einheitlichen Vertragstyp entwickelnde Konturierung trägt zu einem besseren Verständnis entscheidend bei. Hierdurch können wesentliche Anwendungsprobleme, wie sie in der Praxis regelmäßig, etwa beim Einsatz von Gesellschaftsanteilen als Akquisitionswährung, auftreten, einer adäquaten Lösung zugeführt werden. Insbesondere gilt dies für die Publizität, den Vertragsschluss, die Leistungspflichten, rechtsgeschäftliche Mängel, die Leistungsmodalitäten und Leistungsstörungen.
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