Der Autor befasst sich mit der Frage nach der Abgrenzung zwischen dem Anwendungsbereich der Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts und der speziellen Mängelgewährleistungsrechte des Kauf-, Werk- und Mietvertrags. Er zeigt auf, dass für die Frage der Anwendung der besonderen Mängelrechte eine generelle Anknüpfung an den Gefahrübergang, die Abnahme bzw. die Überlassung der Leistung weder rechtlich geboten noch zweckmäßig ist. Basierend auf einer grammatikalischen, historischen, systematischen und teleologischen Auslegung der jeweiligen Vorschriften entwickelt der Autor eine eigene These zur Frage der Anwendbarkeit der besonderen Gewährleistungsrechte und exemplifiziert die praktische Relevanz dieser Lösung an Beispielen aus Kauf-, Werkvertrags- und Mietrecht. Die Untersuchung verdeutlicht, dass die untersuchten Problemlagen vertragstypenübergreifend vorhanden und auch lösbar sind.