Die Leistungspflichtverletzung wegen Nichtleistung hat Dauercharakter. Sie beginnt mit der Nichtleistung bei Fälligkeit und besteht bis zu ihrer Beendigung ex nunc oder Beseitigung ex tunc fort. Daran anknüpfend erarbeitet Johannes Claudio Felsch im ersten Teil seiner Arbeit eine neue (zeitliche) Systematisierung der schuldrechtlichen Leistungsstörungsrechte und Einwendungen. Der zweite Teil dient der Übertragung dieses Systems auf die Frage, mit welchen Wirkungen die andauernde Nichtleistung des Schuldners in das Insolvenzverfahren einzieht und wie der Konflikt zwischen insolvenzrechtlicher Haftungsordnung und materiellem Leistungsstörungsrecht aufzulösen ist.