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Die weit überwiegende Mehrzahl der Ehegatten in Deutschland lebt in gesetzlicher oder modifizierter Zugewinngemeinschaft. Hierbei scheint nur wenigen bewusst zu sein, dass die Vermögen der Ehepartner auch in diesem Güterstand rechtlich getrennt bleiben und (unentgeltliche) Erwerbe grundsätzlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. Dies gilt nach der Regelung des § 5 ErbStG indes nicht für die - am rechtlichen Ende der Zugewinngemeinschaft stehende - Zugewinnausgleichsforderung, sodass Vermögensübertragungen zum Zweck von deren Erfüllung erbschaftsteuerneutral möglich sind. Die…mehr

Produktbeschreibung
Die weit überwiegende Mehrzahl der Ehegatten in Deutschland lebt in gesetzlicher oder modifizierter Zugewinngemeinschaft. Hierbei scheint nur wenigen bewusst zu sein, dass die Vermögen der Ehepartner auch in diesem Güterstand rechtlich getrennt bleiben und (unentgeltliche) Erwerbe grundsätzlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. Dies gilt nach der Regelung des § 5 ErbStG indes nicht für die - am rechtlichen Ende der Zugewinngemeinschaft stehende - Zugewinnausgleichsforderung, sodass Vermögensübertragungen zum Zweck von deren Erfüllung erbschaftsteuerneutral möglich sind. Die praktische und ökonomische Bedeutung der Vorschrift ist damit groß. Nichtsdestotrotz herrscht über deren Regelungsziel und die dahinterstehenden Prinzipien und Wertungen bis heute wenig Klarheit. Diese Forschungslücke schließt die Autorin mit ihrer Arbeit. Der zweite Schwerpunkt liegt auf der praktisch ebenso bedeutsamen Frage, wie ausländische Güterstände im Anwendungsbereich des § 5 ErbStG zu beurteilen sind. Die auch rechtsvergleichende Arbeit gelangt anhand eines praktischen Güterstandvergleichs zu dem Ergebnis, dass auch vergleichbare ausländische Ausgleichsforderungen nicht der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen dürfen.
Autorenporträt
Katharina Menger received her law degree from the Goethe University Frankfurt (First State Examination 2017) with specialization in Tax Law. Subsequently, she wrote her doctoral thesis under the supervision of Prof. Dr. Philipp Lamprecht (Chair of Tax Law and Civil Law), at whose chair she also worked as a research assistant. In August 2022, Katharina Menger received her doctorate from Goethe University Frankfurt. In November 2020, she began her legal clerkship in Hesse. She passed the Second State Examination in November 2022.