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Die weit überwiegende Mehrzahl der Ehegatten in Deutschland lebt in gesetzlicher oder modifizierter Zugewinngemeinschaft. Hierbei scheint nur wenigen bewusst zu sein, dass die Vermögen der Ehepartner auch in diesem Güterstand rechtlich getrennt bleiben und (unentgeltliche) Erwerbe grundsätzlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. Dies gilt nach der Regelung des § 5 ErbStG indes nicht für die - am rechtlichen Ende der Zugewinngemeinschaft stehende - Zugewinnausgleichsforderung, sodass Vermögensübertragungen zum Zweck von deren Erfüllung erbschaftsteuerneutral möglich sind. Die…mehr

Produktbeschreibung
Die weit überwiegende Mehrzahl der Ehegatten in Deutschland lebt in gesetzlicher oder modifizierter Zugewinngemeinschaft. Hierbei scheint nur wenigen bewusst zu sein, dass die Vermögen der Ehepartner auch in diesem Güterstand rechtlich getrennt bleiben und (unentgeltliche) Erwerbe grundsätzlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. Dies gilt nach der Regelung des § 5 ErbStG indes nicht für die - am rechtlichen Ende der Zugewinngemeinschaft stehende - Zugewinnausgleichsforderung, sodass Vermögensübertragungen zum Zweck von deren Erfüllung erbschaftsteuerneutral möglich sind. Die praktische und ökonomische Bedeutung der Vorschrift ist damit groß. Nichtsdestotrotz herrscht über deren Regelungsziel und die dahinterstehenden Prinzipien und Wertungen bis heute wenig Klarheit. Diese Forschungslücke schließt die Autorin mit ihrer Arbeit. Der zweite Schwerpunkt liegt auf der praktisch ebenso bedeutsamen Frage, wie ausländische Güterstände im Anwendungsbereich des § 5 ErbStG zu beurteilen sind. Die auch rechtsvergleichende Arbeit gelangt anhand eines praktischen Güterstandvergleichs zu dem Ergebnis, dass auch vergleichbare ausländische Ausgleichsforderungen nicht der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen dürfen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Katharina Menger studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Steuerrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main (Erstes Staatsexamen 2017). Im Anschluss daran verfasste sie ihre Dissertation unter Betreuung von Prof. Dr. Philipp Lamprecht (Professur für Steuerrecht und Zivilrecht), an dessen Lehrstuhl sie gleichzeitig als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig war. Im August 2022 wurde Katharina Menger an der Goethe-Universität Frankfurt promoviert. Im November 2020 begann sie das juristische Referendariat in Hessen. Die Zweite Staatsprüfung legte sie im November 2022 vor dem Landesjustizprüfungsamt Hessen ab.