Die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden für die Erhebungen von Daten bei Privaten - primär die §§ 94 ff. sowie § 161 I 1 StPO - stammen im Kern noch aus dem 19. Jahrhundert. Können diese in Anbetracht der Entwicklung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Datenschutzrechts noch eine verfassungsrechtlich tragfähige Eingriffsgrundlage bilden? Emma Peters setzt sich mit den tatsächlichen Kommunikationsbedingungen der Informationsgesellschaft, den Reaktionen in der Praxis der Strafverfolgung im Rahmen des einfachen Rechts sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutzrecht auseinander. Sie zeigt auf, dass die scheinbar selbstverständlichen Ermittlungsbefugnisse zur Datenerhebung bei Privaten mit der Entwicklung des Datenschutzes in den letzten 20 Jahren, wie sie insbesondere in der Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts geprägt wurden, nicht mehr ohne weiteres vereinbar sind und grundlegendem Reformbedarf unterliegen.