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Katrin Gierhake geht der Frage nach, wie das berechtigte Sicherheitsbedürfnis einer Rechtsgemeinschaft mit einem freiheitlichen Rechts- und Strafverständnis gedanklich konsequent in Einklang zu bringen ist. Anlass der Untersuchung ist die moderne Gesetzgebung im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Es kann gezeigt werden, dass der gegenwärtig feststellbare Trend zu einem »Sicherheitsstrafrecht« kein legitimer Weg ist und durch ein ausgearbeitetes, festen Prinzipien folgendes und gesetzlich verankertes Präventionsrecht abgelöst werden muss.
Einer Sichtung der rechtsphilosophischen Wurzeln des
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Produktbeschreibung
Katrin Gierhake geht der Frage nach, wie das berechtigte Sicherheitsbedürfnis einer Rechtsgemeinschaft mit einem freiheitlichen Rechts- und Strafverständnis gedanklich konsequent in Einklang zu bringen ist. Anlass der Untersuchung ist die moderne Gesetzgebung im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Es kann gezeigt werden, dass der gegenwärtig feststellbare Trend zu einem »Sicherheitsstrafrecht« kein legitimer Weg ist und durch ein ausgearbeitetes, festen Prinzipien folgendes und gesetzlich verankertes Präventionsrecht abgelöst werden muss.

Einer Sichtung der rechtsphilosophischen Wurzeln des Freiheits- und Sicherheitsbegriffs schließen sich Überlegungen zur aktuellen staats- und verfassungsrechtlichen Diskussion um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit sowie zur Debatte über den rechtsstaatlich richtigen Umgang mit dem (internationalen) Terrorismus an. Im Anschluss wird die Qualität des Strafrechts in Abgrenzung zum Recht der Prävention herausgearbeitet. Als Beispiele dienen die §§ 129-129b und §§ 89a, 89b und 91 StGB. Ihre Legitimität als Strafnormen ist zu bezweifeln. Abschließend werden eigene Prinzipien für eine legitime, rechtsstaatliche Prävention von - insbesondere terroristisch motivierter - Kriminalität entwickelt.
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Autorenporträt
Katrin Gierhake studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaft an der Universität Trier. Nach einem einjährigen LL.M.-Studium in Nottingham promovierte sie 2004 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit einer rechtsphilosophischen Arbeit zum Völkerstrafrecht. Nach Referendariat und Zweitem Staatsexamen begann sie im Jahr 2006 mit der Arbeit an ihrer Habilitationsschrift. Anfang 2013 wurde sie in Bonn habilitiert.
Rezensionen
»Die Verf. hat eine tief gegründete Untersuchung vorgelegt, die alle Konzepte, die den Personstatus ausdrücklich oder faktisch relativieren, ebenso begründet zurückweist, wie sie dem verbreiteten unvermittelten Hinweis auf Verhältnismäßigkeitserwägungen überlegen ist. Ihre Stärke liegt auch darin, dass sie nicht nur Grenzen des Strafrechts auslotet, sondern sich rechtsgebietsüberschreitend und in grundsätzlicher Weise auch mit dem Repertoire anderer Rechtsgebiete, insbesondere dem Polizeirecht auseinandersetzt.« Prof. Dr. Uwe Murmann, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 7/2016

»Gierhakes Buch, das mit einer konzisen Zusammenfassung im sechsten Kapitel abschließt, überzeugt in den Passagen, die den Legitimationsrahmen des Strafrechts auch bei der staatlichen Reaktion auf terroristische Bedrohungen als nicht verhandelbar ausweisen. Ihre besondere Expertise zeigt sich in der rechtsphilosophischen Grundlegung und Begrenzung staatlichen Strafens. Der Befund, dass das Strafrecht nicht zur Verhinderung künftigen Unrechts dienen kann, ist bei dieser rechtsphilosophisch fundierten Grundlegung nicht überraschend. Es ist Gierhakes Verdienst, die Zusammenhänge mit großer Gründilichkeit ausgearbeitet zu haben.« Prof. Dr. Bettina Weißer, in: JuristenZeitung. 15-16/2016

»Die tiefschürfenden und grundlegenden, sehr verständlich geschriebenen und mit zahlreichen Zusammenfassungen äußerst leserfreundlich präsentierten Darlegungen bieten reichhaltige und überzeugende Argumente, die sich auch gegen übertriebene und damit im Ergebnis kontraproduktive Vorstellungen von der Legitimität und Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstrafrechts ins Felde führen lassen - wie und an welcher Stelle, das allerdings kann und muss sich der am Wirtschaftsstrafrecht Interessierte selbst überlegen. [...] Das Verdienst Gierhakes liegt darin, die Grundlagen rechtstaatlich freiheitlichen Strafrechts überzeugend verdeutlicht zu haben (rechtsphilosophisch im 2. Teil, dialogisch im 3. - 5. Teil). Die Lektüre kann daher jedem (Bundestags-)Abgeordneten nur nachdrücklich anempfohlen werden. [...] Die Grundlagen für sachgerechte Strafnormen zur Ahndung wirtschaftskriminellen Handelns finden sich in erheblichem Maße auch in der Arbeit Gierhakes.« Folker Bittmann, in: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., 2/2015

»Abschließend lässt sich nur feststellen, dass Gierhakes Untersuchung in jeder möglichen Hinsicht als gelungen bezeichnet werden muss. Sie ist ebenso originell wie gelehrt.« Dr. Stefan Schick, in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, 5/2014
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