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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 10, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, durch das Veranschaulichen, Bewerten und Diskutieren gängiger empirischer Studien die Auswirkungen der Incivilities auf die Wahrnehmung und die Furcht vor Kriminalität festzustellen. Um einen allgemeinen Überblick zu verschaffen, werden hierbei im ersten Kapitel die wichtigsten Begrifflichkeiten bestimmt und der wissenschaftliche Stand bezüglich des Zusammenhangs zwischen Incivilities…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 10, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, durch das Veranschaulichen, Bewerten und Diskutieren gängiger empirischer Studien die Auswirkungen der Incivilities auf die Wahrnehmung und die Furcht vor Kriminalität festzustellen. Um einen allgemeinen Überblick zu verschaffen, werden hierbei im ersten Kapitel die wichtigsten Begrifflichkeiten bestimmt und der wissenschaftliche Stand bezüglich des Zusammenhangs zwischen Incivilities und Kriminalitätsfurcht dargestellt. Danach sind im zweiten Kapitel wichtige einschlägige empirische Studien zu diesem Themengebiet aufzuführen, um erörtern zu können, welchen Einfluss Incivilities auf die allgemeine Wahrnehmung und Furcht in der Bevölkerung haben. Kritische, erklärungstheoretische und kriminalpoitische Erwägungen zu der Thematik werden abschließend erhoben.Kriminalität und die Furcht vor Kriminalität haben die Struktur des amerikanischen Lebens durchdrungen. So wird von dem damaligen Leiter des US-amerikanischen Supreme Courts, Warren E. Burger, die kriminelle Lage in den Vereinigten Staaten beschrieben. Ein Ausspruch dieser Art fände womöglich auch gegenwärtig von vielen Richtern und Juristen in Deutschland Zustimmung. Denn wurde vor allem die Furcht vor Kriminalität lediglich für ein amerikanisches Problem gehalten, scheint sie dennoch keine Länder oder Bezirksgrenzen kennend, auch in Deutschland spätestens seit der Wende eingekehrt zu sein.Das Ausmaß des Schadens, das die Furcht vor Kriminalität anrichtet, dürfte den Stadtbewohnern oftmals nicht bekannt sein. Auf sozialer Ebene ist der eigene Wohnort an eine vertraute Atmosphäre und soziale Bindung mit anderen Einwohnern angeknüpft. Eine hohe Kriminalitätsfurcht schränkt die Teilnahme am sozialen Leben erheblich ein und macht daraus einen Ort der Verunsicherung und des gegenseitigen Misstrauens. Deshalb erscheint es besonders aus kriminalpolitischer Sicht für die Regierung, als fundamental wichtig diese Furcht vor Kriminalität schon bereits im Keim ersticken zu können.
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