Die Ausschüttungsbemessung deutscher Aktiengesellschaften setzt am Jahresüberschuss des handelsrechtlichen Einzelabschlusses an, der bei Gesellschaften im Konzernverbund gestaltbar ist. Für deutsche Gesellschaften existieren jedoch Aussagen aus der Praxis und Umfrageergebnisse, dass bei der Festlegung der Ausschüttungshöhe der Konzernabschluss den stärksten Einfluss hat. Dies führt zur empirischen Fragestellung, ob der Konzernabschluss einen stärkeren Einfluss auf die Festlegung der Ausschüttungshöhe innehat als der rechtlich dafür vorgesehene Einzelabschluss. Die Paneldaten-Regressionen bestätigen diese Annahme. Die Einzelabschlüsse sind jedoch nicht irrelevant und haben Einfluss auf die Entscheidung, ob überhaupt ausgeschüttet wird. Vor dem Hintergrund der Debatte, das Kapitalerhaltungssystem europaweit zu reformieren, regen die Ergebnisse dazu an, eine ineffiziente Regulierung zu überdenken.