Seit 1990 gibt es die Europäische Fusionskontrolle als eigenständigen Bestandteil des Europäischen Wettbewerbsrechts. Zusammenschlüsse einer bestimmten Größenordnung werden vor ihrem Vollzug auf ihre wettbewerblichen Auswirkungen hin überprüft. Der Begriff des Zusammenschlusses von Unternehmen ist eine entscheidende Voraussetzung für die Anwendbarkeit der EG-Fusionskontrollverordnung.
Unternehmen können auf vielfältige Weise zusammenarbeiten. Das Spektrum reicht von der befristeten Kooperation bei einem Einzelprojekt bis zur vollständigen Fusion. Der Autor stellt systematisch dar, welche Unternehmensverbindungen als Zusammenschluß gelten und setzt sich mit der bisherigen Praxis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Zusammenschlußbegriff auseinander.
Praktikern in Unternehmen und Anwaltschaft wird ein umfassender Überblick über die gesetzliche Regelung zum Anwendungsbereich der Europäischen Fusionskontrolle und ihrer Umsetzung durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften geboten. Alternativen zur derzeitigen Regelung werden aufgezeigt.
Unternehmen können auf vielfältige Weise zusammenarbeiten. Das Spektrum reicht von der befristeten Kooperation bei einem Einzelprojekt bis zur vollständigen Fusion. Der Autor stellt systematisch dar, welche Unternehmensverbindungen als Zusammenschluß gelten und setzt sich mit der bisherigen Praxis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Zusammenschlußbegriff auseinander.
Praktikern in Unternehmen und Anwaltschaft wird ein umfassender Überblick über die gesetzliche Regelung zum Anwendungsbereich der Europäischen Fusionskontrolle und ihrer Umsetzung durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften geboten. Alternativen zur derzeitigen Regelung werden aufgezeigt.