Die Inanspruchnahme der unionsrechtlich garantierten Mobilität für Kapitalgesellschaften hängt entscheidend von den gesellschafts- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen eines Grenzübertritts ab. Im Hinblick auf die Sitzverlegung wurden die entsprechenden Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland sowohl durch das MoMiG als auch das SEStEG geändert. Die Arbeit betrachtet zunächst die gesellschafts- und steuerrechtlichen Folgen des Zu- und Wegzugs einer Kapitalgesellschaft vor dem Hintergrund der Rechtslage vor und nach den genannten Gesetzesänderungen. Nach einer Analyse des unionsrechtlichen Einflusses in diesen Bereichen schließt die Arbeit mit einem Regelungsvorschlag zur konsequenten Sicherung der Besteuerung stiller Reserven anlässlich des Wegzugs einer Kapitalgesellschaft.