The significance of § 32 b UrhG [German Copyright Law] is especially apparent in relation to the USA. This is because the majority of international copyright licenses regulated by § 32 b UrhG take place between contractual parties in Germany and the USA. The present work investigates the factual and legal conditions under which § 32 b UrhG is effective in Germany and in the USA.
Die Bedeutung des § 32 b UrhG zeigt sich insbesondere im Verhältnis zu den USA. Denn ein Großteil der internationalen urheberrechtlichen Nutzungsrechtseinräumungen, die der § 32 b UrhG regelt, erfolgt zwischen Vertragsparteien in Deutschland und in den USA. Die vorliegende Arbeit untersucht, unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen der § 32 b UrhG in Deutschland und den USA Wirkung entfaltet. Des Weiteren unternimmt das Werk einen Blick auf zukünftige (internationale) urheber- und anerkennungsrechtliche Vertrags- und Regelwerke.
Die Bedeutung des § 32 b UrhG zeigt sich insbesondere im Verhältnis zu den USA. Denn ein Großteil der internationalen urheberrechtlichen Nutzungsrechtseinräumungen, die der § 32 b UrhG regelt, erfolgt zwischen Vertragsparteien in Deutschland und in den USA. Die vorliegende Arbeit untersucht, unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen der § 32 b UrhG in Deutschland und den USA Wirkung entfaltet. Des Weiteren unternimmt das Werk einen Blick auf zukünftige (internationale) urheber- und anerkennungsrechtliche Vertrags- und Regelwerke.