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Klappentext: Der Wortschatz einer Sprache besteht aus unterschiedlichen Wortbildungen. So auch die Strafrechtssprache des Luganda. Auf den ersten Blick scheint die Konstruktion obutemu obugenderera okusaanyaawo ettundutundu ly abantu nga balangibwa oluse lwabwe, eddiini yaabwe, oba langi yaabwe lediglich ein Satz darzustellen. Sie demonstriert jedoch die Umschreibung des Begriffs Genozid . Auch omutemu omwendule atta omuntu omututumufu olw ensonga z ebyobufuzi gehört zu den Paraphrasen strafrechtlicher Natur und heißt übersetzt Mörder . Dieser Begriff wird auch mit anderen eigensprachlichen…mehr

Produktbeschreibung
Klappentext:
Der Wortschatz einer Sprache besteht aus unterschiedlichen Wortbildungen. So auch die Strafrechtssprache des Luganda. Auf den ersten Blick scheint die Konstruktion obutemu obugenderera okusaanyaawo ettundutundu ly abantu nga balangibwa oluse lwabwe, eddiini yaabwe, oba langi yaabwe lediglich ein Satz darzustellen. Sie demonstriert jedoch die Umschreibung des Begriffs Genozid . Auch omutemu omwendule atta omuntu omututumufu olw ensonga z ebyobufuzi gehört zu den Paraphrasen strafrechtlicher Natur und heißt übersetzt Mörder . Dieser Begriff wird auch mit anderen eigensprachlichen Mitteln wie etwa im Wege der Derivation umgesetzt. Neben Paraphrasen und Derivativen stößt man in der Strafrechtsterminologie unter anderem auf Kompositionen, Reduplikationen und Synonyme. Ferner lassen sich Strafrechtstermini finden, die beispielsweise aus dem Englischen entlehnt worden sind. Die Analyse derartiger Begriffe ist Gegenstand der vorliegenden linguistischen Studie.
Autorenporträt
Autorenvita: Sandra C. Baensch wurde 1984 in Hamburg geboren. Im Jahre 2011 schloss die Autorin ihr Studium der Afrikanistik an der Universität Hamburg mit dem akademischen Grad der Magistra Artium erfolgreich ab. Seitdem widmet sie sich in ihrer Dissertation dem Themenbereich Sprachpolitik in Afrika.