Derivate haben wie kein anderes Finanzinstrument die Bankenkrise geprägt. Sie stellten die wesentliche Ursache für eine Schieflage der Banken dar, die durch das Bankaufsichtsrecht eigentlich hätte verhindert werden sollen. Ihre komplexe Risikostruktur macht ihre Eigenmittelunterlegung zu einer anspruchsvollen Aufgabe. Die Berechnung der risikoadäquaten Unterlegung erfolgt auf der Grundlage der finanzmathematisch geprägten Regelungen der Solvabilitätsverordnung. In der Arbeit werden diese erläutert und anhand von Beispielen verdeutlicht. Darüber hinaus wird analysiert, ob sie zu einer risikoadäquaten Unterlegung führen und welche Änderungen in der Solvabilitätsverordnung gegebenenfalls vorgenommen werden müssten.
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