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Artikel 10 des ICCPR und die Artikel 39 bis 44 der Verordnung Nr. 344 über das Strafvollzugssystem organisieren die Unterbringung von Gefangenen nach dem Grundsatz der Trennung der Gefangenen, der besagt, dass verurteilte Straftäter von Angeklagten, Zivilisten von Soldaten und Ersttäter von Wiederholungstätern getrennt werden. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass dieses Prinzip bei der Unterbringung von Häftlingen in den Strafvollzugsanstalten der DRK im Allgemeinen und im Zentralgefängnis von Bukavu im Besonderen nicht wirksam ist. Die Nichteinhaltung des Grundsatzes der Trennung…mehr

Produktbeschreibung
Artikel 10 des ICCPR und die Artikel 39 bis 44 der Verordnung Nr. 344 über das Strafvollzugssystem organisieren die Unterbringung von Gefangenen nach dem Grundsatz der Trennung der Gefangenen, der besagt, dass verurteilte Straftäter von Angeklagten, Zivilisten von Soldaten und Ersttäter von Wiederholungstätern getrennt werden. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass dieses Prinzip bei der Unterbringung von Häftlingen in den Strafvollzugsanstalten der DRK im Allgemeinen und im Zentralgefängnis von Bukavu im Besonderen nicht wirksam ist. Die Nichteinhaltung des Grundsatzes der Trennung der Häftlinge im Zentralgefängnis von Bukavu ist auf die Überbelegung zurückzuführen, die sich aus der unzureichenden Ausstattung der Gefängnisse ergibt, aber auch aus der Praxis der aufeinanderfolgenden Untersuchungshaft, dem Fehlen eines Militärgefängnisses in Süd-Kivu und der fehlenden staatlichen Unterstützung für das kongolesische Strafvollzugssystem.
Autorenporträt
YABESI BAHATI Giordania, nato a GOMA il 5 aprile 1992. Diploma di scuola primaria nel complesso scolastico SHAURI de la Lave a GOMA (2006). Diploma di Stato presso l'Istituto IBANDA di Bukavu (2013). Laurea in diritto privato e giudiziario presso l'Università Cattolica di Bukavu nella RDC (2018).Avvocato del foro di Ituri nella RDC (dal 2020).