Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Politische Soziologie, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1,7, Universität Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Politische Beteiligung besteht immer dann, wenn soziale Gruppen oder Personen in ihren Interessen betroffen sind und diese Betroffenheit erkennen . Diese Betroffenheit wird meist als materielle oder immaterielle Interessenbeeinträchtigung als Folge von administrativen Maßnahmen und Planungen , verstanden. Hierbei handelt es sich um einen negativen Charakter der Betroffenheit, unter Berücksichtigung der sogenannten Nutznießung kann jedoch auch eine positive Form der Betroffenheit herausgearbeitet werden. Seine Betroffenheit zu erkennen, sei es in der Chance der Verbesserung oder Gefahr einer Verschlechterung der Interessenberücksichtigung , leitet also politische Partizipation ein. Es lassen sich zwei Funktionen des Betroffenheitsbegriffs unterscheiden, die analytische und die legitimatorische. Die analytische Funktion erklärt, wie politische Beteiligung zustande kommen kann. Sie besagt, dass die Wahrscheinlichkeit der Beteiligung einer Person an einem Entscheidungsprozess umso größer ist, wenn diejenige direkt von den Auswirkungen einer Planung betroffen ist. Die legitimatorische Funktion zielt auf eine Eingrenzung der Zahl der Betroffenen ab. Die Betroffenheit an sich kann hier als eine Art der Berechtigung, in den Entscheidungsprozess mit einbezogen zu werden, verstanden werden. Sie orientiert sich also an den Inhalten der Maßnahmen und ihren Folgewirkungen . Woraus begründet sich nun diese unterschiedliche Betroffenheit von Personen? Und was sind die Faktoren, die zu unterschiedlichem politischen Verhalten führen?
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