Im deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag aus dem Jahre 1954 schlummert seit Jahrzehnten eine Vorschrift mit dem Inhalt, dass die wirksam nach dem Recht eines Staates gegründeten Gesellschaften in dem anderen Staat anzuerkennen seien. Erst in neuerer Zeit mehren sich - wohl unter Eindruck der Umwälzungen im europäischen internationalen Gesellschaftsrecht - Stimmen solcher Autoren, die darin eine Verweisungsnorm sehen, und zwar entgegen der bislang in Deutschland herrschenden Praxis, auf das Gründungsrecht. Überraschenderweise hat sich der BGH dieser Auffassung…mehr
Im deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag aus dem Jahre 1954 schlummert seit Jahrzehnten eine Vorschrift mit dem Inhalt, dass die wirksam nach dem Recht eines Staates gegründeten Gesellschaften in dem anderen Staat anzuerkennen seien. Erst in neuerer Zeit mehren sich - wohl unter Eindruck der Umwälzungen im europäischen internationalen Gesellschaftsrecht - Stimmen solcher Autoren, die darin eine Verweisungsnorm sehen, und zwar entgegen der bislang in Deutschland herrschenden Praxis, auf das Gründungsrecht. Überraschenderweise hat sich der BGH dieser Auffassung angeschlossen. Ziel der Arbeit ist es, die Frage zu klären, ob der Vertrag mit seiner Bestimmung tatsächlich in dieser Weise zu verstehen ist, wobei insbesondere darauf eingegangen wird, ob und inwieweit Scheingründungen bei uns anerkannt werden müssen. Ergänzend wird aufgezeigt, zu welchen Schwierigkeiten, Ungenauigkeiten und notwendigen Aufspaltungen eine generelle Anknüpfung an das Gründungsrecht führt.
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Schriftenreihe zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 22
Der Autor: Lars M. Laeger wurde 1980 in Bremen geboren. Von 2000 bis 2004 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Anschließend arbeitete er dort bis Ende 2005 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Handels- und Wirtschaftsrecht. Am OLG Düsseldorf absolvierte der Autor von 2005 bis 2007 sein Referendariat. Seit Anfang 2008 arbeitet er als Rechtsanwalt für das Düsseldorfer Büro einer internationalen Sozietät.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Deutsches Internationales Gesellschaftsrecht: Sitztheorie, Gründungstheorie, Vermittelnde Ansätze, Entscheidung für die Sitztheorie, Kollisionsnormverweisung - US-amerikanisches Internationales Gesellschaftsrecht - Gesellschaftsformen im US-amerikanischen Recht, Kollisionsrecht - Gesellschaftsstatut im deutsch-amerikanischen Verhältnis: Kollisionsrechtliche Bedeutung des Art. XXV Abs. 5 S. 2 - Anerkennungspflicht aufgrund anderer vertraglicher Regelungen, Fehlen tatsächlicher Beziehungen zu den USA.
Aus dem Inhalt: Deutsches Internationales Gesellschaftsrecht: Sitztheorie, Gründungstheorie, Vermittelnde Ansätze, Entscheidung für die Sitztheorie, Kollisionsnormverweisung - US-amerikanisches Internationales Gesellschaftsrecht - Gesellschaftsformen im US-amerikanischen Recht, Kollisionsrecht - Gesellschaftsstatut im deutsch-amerikanischen Verhältnis: Kollisionsrechtliche Bedeutung des Art. XXV Abs. 5 S. 2 - Anerkennungspflicht aufgrund anderer vertraglicher Regelungen, Fehlen tatsächlicher Beziehungen zu den USA.
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