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Rezension:
"Die Verfasserin untersucht in ihrer bei Horst Dreier in Hamburg entstandenen Dissertation, ob die durch Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit gekennzeichnete Rechtsstellung der Deutschen Bundesbank mit dem Demokratieprinzip vereinbar ist. ... Aufgrund ihrer sorgfältigen und stets eingehend begründeten Untersuchungen gelangt die Verfasserin zu folgendem Ergebnis: Die Deutsche Bundesbank genießt nicht nur nach Maßgabe einfachgesetzlicher Bestimmungen (BBankG) Unabhängigkeit, sondern ihre Autonomie im Sinne von Weisungsfreiheit gegenüber staatlichen und europäischen Instanzen ist…mehr

Produktbeschreibung
Rezension:
"Die Verfasserin untersucht in ihrer bei Horst Dreier in Hamburg entstandenen Dissertation, ob die durch Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit gekennzeichnete Rechtsstellung der Deutschen Bundesbank mit dem Demokratieprinzip vereinbar ist. ... Aufgrund ihrer sorgfältigen und stets eingehend begründeten Untersuchungen gelangt die Verfasserin zu folgendem Ergebnis: Die Deutsche Bundesbank genießt nicht nur nach Maßgabe einfachgesetzlicher Bestimmungen (BBankG) Unabhängigkeit, sondern ihre Autonomie im Sinne von Weisungsfreiheit gegenüber staatlichen und europäischen Instanzen ist auch von Verfassungswegen garantiert. ... Insgesamt hat die Verfasserin eine wertvolle Abhandlung geschrieben, die schon fast den Rang einer Habilitationsschrift erreicht. Ihrem Werk sollte wegen der in ihm enthaltenen grundsätzlichen Ausführungen zur demokratischen Legitimation der Verwaltung das Interesse zahlreicher Staats- und Verwaltungsrechtler gelten." Univ.-Prof. Dr. Hartmut Krüger, in: Die Öffentliche Verwaltung, Heft 6/1999

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Rezensionen
"Die Verfasserin untersucht in ihrer bei Horst Dreier in Hamburg entstandenen Dissertation, ob die durch Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit gekennzeichnete Rechtsstellung der Deutschen Bundesbank mit dem Demokratieprinzip vereinbar ist. [...] Aufgrund ihrer sorgfältigen und stets eingehend begründeten Untersuchungen gelangt die Verfasserin zu folgendem Ergebnis: Die Deutsche Bundesbank genießt nicht nur nach Maßgabe einfachgesetzlicher Bestimmungen (BBankG) Unabhängigkeit, sondern ihre Autonomie im Sinne von Weisungsfreiheit gegenüber staatlichen und europäischen Instanzen ist auch von Verfassungswegen garantiert. [...] Insgesamt hat die Verfasserin eine wertvolle Abhandlung geschrieben, die schon fast den Rang einer Habilitationsschrift erreicht. Ihrem Werk sollte wegen der in ihm enthaltenen grundsätzlichen Ausführungen zur demokratischen Legitimation der Verwaltung das Interesse zahlreicher Staats- und Verwaltungsrechtler gelten." Univ.-Prof. Dr. Hartmut Krüger, in: Die Öffentliche Verwaltung, 6/1999