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Hofordnungen waren Regelwerke, die das tägliche Geschehen 'bei Hofe', das heißt in einer Burg oder der Residenz eines Adeligen regelten. Die Hofordnung wurde meist von einem 'Haushofmeister' überwacht, dessen Position einem Verwaltungsspezialist für Hauswirtschaft am nächsten kommt. Dieser hatte nicht nur für die Einhaltung der Regeln zu sorgen, sondern war auch für die Buchführung zuständig. Neben den rein ökonomischen Aspekten waren Hofordnungen gleichzeitig ein disziplinarischer Kodex von für alle am Hof lebenden Personen verpflichtenden Regeln, die ein konfliktfreies Zusammenleben…mehr

Produktbeschreibung
Hofordnungen waren Regelwerke, die das tägliche Geschehen 'bei Hofe', das heißt in einer Burg oder der Residenz eines Adeligen regelten. Die Hofordnung wurde meist von einem 'Haushofmeister' überwacht, dessen Position einem Verwaltungsspezialist für Hauswirtschaft am nächsten kommt. Dieser hatte nicht nur für die Einhaltung der Regeln zu sorgen, sondern war auch für die Buchführung zuständig.
Neben den rein ökonomischen Aspekten waren Hofordnungen gleichzeitig ein disziplinarischer Kodex von für alle am Hof lebenden Personen verpflichtenden Regeln, die ein konfliktfreies Zusammenleben ermöglichen sollten. Bei Verstößen gegen die Hofordnung war es üblich, den Täter dem Herrn des Hofes vorzuführen. Mit zunehmender Komplexität des Zusammenlebens verschiedener Personengruppen mit verschiedenen Rechten und Pflichten wurde die Hofordnung immer mehr zu einem Regelwerk, das vor allem das Zeremoniell bestimmte: wer wann vor wem wie seine Achtung zu erweisen hatte, wie er sich kleidete etc. Hofordnungen wurden zwar meistens schriftlich fixiert, aber bei Bedarf auch abgeändert, neben Texten mit einer Vielzahl von Durchstreichungen und Abänderungen sind auch solche aus 'einem Guss' erhalten.
Dem Hofbeamten oblag die Leitung der königlichen Hauswirtschaft und des Dienstes um die Person des Monarchen. Hofmeister kamen auch an anderen Fürstenhöfen und auch bei kleineren Dynasten vor. Das Hofmeisteramt gewann im 15. Jahrhundert nach und nach die Bedeutung eines Staatsamtes, und der Hofmeister entfaltete an den deutschen Fürstenhöfen nahezu die Wirksamkeit eines Haus- und Kabinettsministers.

Nachdruck der historischen Originalauflage von 1905.