Die Prüfungsschwerpunkte halten auf den ersten Blick wenige Überraschungen bereit. Bei genauerer Betrachtung ist zu erkennen, dass sämtliche neuen Standards aufgegriffen wurden, welche seit dem 1.1.2013 zu beachten sind. Da diese Standards teilweise erhebliche Ermessensentscheidungen bedingen und sich eine herrschende Bilanzierungspraxis noch nicht herausbilden konnte, stellen diese Prüfungsschwerpunkte "Neuland" dar.
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