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Deutsche Ritter und Edelknechte in Italien während des 14. Jahrhunderts im päpstlichen Dienste. Im späteren Mittelalter war die Ritterbürtigkeit, also die Abstammung von adligen, ritterlichen Vorfahren meist die Voraussetzung für eine Aufnahme in den Ritterstand. In einem feierlichen Akt, ursprünglich der "Schwertleite", später dem "Ritterschlag", wurde man vom Herrscher oder einem anderen Adligen zum Ritter erhoben, vorausgesetzt, man brachte die erforderlichen Merkmale und Qualitäten mit. Ab dem 13. Jahrhundert bildeten Ritter einen erblichen Stand. Bis zum Ende des Heiligen römischen…mehr

Produktbeschreibung
Deutsche Ritter und Edelknechte in Italien während des 14. Jahrhunderts im päpstlichen Dienste. Im späteren Mittelalter war die Ritterbürtigkeit, also die Abstammung von adligen, ritterlichen Vorfahren meist die Voraussetzung für eine Aufnahme in den Ritterstand. In einem feierlichen Akt, ursprünglich der "Schwertleite", später dem "Ritterschlag", wurde man vom Herrscher oder einem anderen Adligen zum Ritter erhoben, vorausgesetzt, man brachte die erforderlichen Merkmale und Qualitäten mit. Ab dem 13. Jahrhundert bildeten Ritter einen erblichen Stand. Bis zum Ende des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation konnte die Anerkennung als Ritter durch Aufschwörung und Eintrag (Immatrikulation) in entsprechende Adelsregister entscheidend dafür sein, ob ein Recht auf Sitz und Stimme im Landtag oder in einem Domkapitel bestand. Um die Anerkennung gab es erbittert ausgefochtene Rechtsstreitigkeiten wie den "Erbmännerprozess". (Wiki)

Nachdruck der Originalauflage von 1911.