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Thema des 5. Karlsruher Strafrechtsdialogs war die Frage nach den Auswirkungen strafprozessualer Reformen und europäischer Grundrechte auf die höchstrichterliche Rechtsprechung. Bundesverfassungs- und Bundesrichter, Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Bundesanwaltschaft sowie habilitierte Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler und Honorarprofessoren erfüllten umfangreiche Diskussionen und kritische Fragerunden um prozessuale Neuerungen und deren Zukunftsperspektiven mit Leben.
Anlass für den 5. Karlsruher
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Produktbeschreibung
Thema des 5. Karlsruher Strafrechtsdialogs war die Frage nach den Auswirkungen strafprozessualer Reformen und europäischer Grundrechte auf die höchstrichterliche Rechtsprechung. Bundesverfassungs- und Bundesrichter, Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Bundesanwaltschaft sowie habilitierte Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler und Honorarprofessoren erfüllten umfangreiche Diskussionen und kritische Fragerunden um prozessuale Neuerungen und deren Zukunftsperspektiven mit Leben.

Anlass für den 5. Karlsruher Strafrechtsdialog bot zunächst der Wunsch nach strafprozessualen Reformen, der auch an das alte gesetzgeberische Versprechen anknüpft, wesentliche Teilbereiche des Strafverfahrens neu zu regeln; hierzu hat eine Expertenkommission im Jahr 2015 Vorschläge unterbreitet. Damit wurden unter anderem das Rechtsmittelsystem, das Beweisantragsrecht, das Recht der Richterablehnung und der Unmittelbarkeitsgrundsatz sowie das generelle Verhältnis von Ermittlungs- und Hauptverfahren in den Fokus von Theoretikern und Praktikern des Strafprozessrechts gerückt. Die Referenten in Karlsruhe bezogen sich in ihren Ausführungen insbesondere auf daraus folgende praktische Konsequenzen von Reformen für die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH und des BVerfG.

Zudem wurden in einem zweiten Panel die Auswirkungen der Grundrechtecharta der Europäischen Union und des zeitlich derzeit gänzlich ungewissen Beitritts der EU zur EMRK auf die strafrechtliche Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland erörtert. Von großem Interesse waren hier insbesondere die neuen inhaltlich-dogmatischen Aspekte dieser Rechtsquellen für unser Strafverfahrensrecht und der Anwendungsbereich der Grundrechtecharta unter der Voraussetzung, dass Mitgliedstaaten im Geltungsbereich des Unionsrechts handeln. In den Fokus rückten insbesondere die Judikate Fransson , Melloni , Hernandez und die der Anti-Terror-Datei .