Johann Gottfried Herder prägte 1773 den Begriff Volkslied und führte ihn in die deutsche Sprache ein. Er bezeichnete nicht nur die lyrische Gattung, deren Kennzeichen leichte Sangbarkeit, Herkunft aus dem Volk und Anonymität sind, sondern meinte vor allem eine damals neue, volksnahe Auffassung von lyrischer Dichtung generell, die sich gegen die Künstlichkeit der Poesie im Zeitalter des Barock und Rokoko absetzte, welche auf gelehrtem Wissen und verfeinerter Bildung beruhte. Die zahlreichen Gattungen spiegeln das inhaltliche und thematische Spektrum: Liebes-, Hochzeits-, Trink-, Kinder- und Wiegenlied, Tanz-,Soldaten- und Seemannslieder; ferner an religiösen Festen orientierte Lieder, Heimat-, Fahrten- und Wanderlieder, an Tageszeiten orientierte Morgen- und Abendlieder, Jahreszeiten-, Abschiedslieder, Scherz- und Spottlieder. Der Volksliedsammler, Sänger, Dichter, Schriftsteller, Jurist, Kirchenlieddichter und sammler Franz Wilhelm von Ditfurth (1801-1880) stellt im vorliegeendenBand deutsche Volks- und Gesellschaftslieder des 17. und 18. Jahrhunderts vor. Mit zahlreichen Notenabbildungen.
Nachdruck der Originalausgabe von 1872.
Nachdruck der Originalausgabe von 1872.