Kommentierung der für den Erbrechtler relevanten BGB-Vorschriften, wobei die Tiefe eines klassischen Großkommentars in Verbindung mit der Übersichtlichkeit eines einbändigen Werkes gebracht wird - kombiniert mit wertvollen Arbeitshilfen.
Die Reform des Erb- und Verjährungsrechts sowie die sich durch das FamFG ergebenden Neuerungen sind umfassend eingearbeitet!
Der nun endlich in zweiter Auflage erscheinende Deutsche Erbrechtskommentar bietet dem Praktiker eine unverzichtbare Hilfe bei der Bearbeitung seiner Mandate.
Zielrichtung des Kommentars ist die Beratung nach dem Erbfall als typische Leistung des Anwalts.
Kommentiert werden die für den Erbrechtler relevanten Paragrafen des BGB, sowie wichtige, das internationale Erbrecht betreffende Vorschriften des EGBGB. Beigefügt sind weiterhin ausführliche Länderberichte über das internationale Erbrecht in anderen Staaten. Damit erhält der Leser einen Komplettüberblick zum internationalen Erbrecht.
Die Darstellung umfasst eine knappe allgemeinen Übersicht zur jeweiligen Norm und widmet sich sodann einer umfassenden, tiefgehenden Kommentierung der für den erbrechtlichen Praktiker interessanten Probleme.
Dabei werden auch Lösungen für zahlreiche typische Fallkonstellationen, die den Autoren in ihrer langjährigen Berufslaufbahn begegnet sind, geboten.
Außerdem enthält der Kommentar zahlreiche Muster und Formulierungsbeispiele. Neben Überblicken zur Nachfolgegestaltung sind umfängliche Arbeitshilfen für die Tätigkeit nach dem Erbfall zu finden.
Zitiert werden nur die wirklich relevanten Entscheidungen, so dass keine Zeit damit vergeudet werden muss unwichtige Urteile nachzuschlagen.
Herausgeber:
Der zuvor von der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde (DGE) herausgegebene Kommentar wird nun von Franz M. Große-Wilde, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Bonn, und Dr. Peter E. Ouart, Rechtsanwalt, Freiburg, Präsident der DGE maßgeblich betreut.
Autoren:
Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL.M., M.A., MBA (Wales), Mediator (BAFM), Honorar-Professor an der Nordakademie - Hochschule der Wirtschaft -, RA, FA FamR, FA ErbR in Hamburg;
Jürgen Gemmer, RA und Not, FA SteuerR in Braunschweig;
Franz M. Große-Wilde, RA, FA ErbR in Bonn;
Hendrik Güse, RA, FA BauR in Bielefeld;
Hans-Oskar Jülicher, RA, FA ErbR in Heinsberg;
Prof. Dr. Tobias Lenz, RA in Köln;
Dr. Peter E. Ouart, RA in Freiburg;
Dr. Hubertus Rohlfing, RA und Notar, FA ErbR in Hamm;
Dr. Thorsten Schäckel, RA, FA ArbR in Duisburg;
Dr. Knut Schnabel, RA, FA ErbR in Stuttgart;
Holger Siebert, RA, FA ErbR, FA StR in Alsfeld;
Michael Völkl, RA in München;
Dr. Heinrich Thomas Wrede, RA, FA ErbR, FA FamR, FA ArbR in Prien;
Dr. Günter Zecher, RA in Ilsfeld;
Dr. Michael Zecher, RA, FA ErbR, FA FamR in Ilsfeld
Die Reform des Erb- und Verjährungsrechts sowie die sich durch das FamFG ergebenden Neuerungen sind umfassend eingearbeitet!
Der nun endlich in zweiter Auflage erscheinende Deutsche Erbrechtskommentar bietet dem Praktiker eine unverzichtbare Hilfe bei der Bearbeitung seiner Mandate.
Zielrichtung des Kommentars ist die Beratung nach dem Erbfall als typische Leistung des Anwalts.
Kommentiert werden die für den Erbrechtler relevanten Paragrafen des BGB, sowie wichtige, das internationale Erbrecht betreffende Vorschriften des EGBGB. Beigefügt sind weiterhin ausführliche Länderberichte über das internationale Erbrecht in anderen Staaten. Damit erhält der Leser einen Komplettüberblick zum internationalen Erbrecht.
Die Darstellung umfasst eine knappe allgemeinen Übersicht zur jeweiligen Norm und widmet sich sodann einer umfassenden, tiefgehenden Kommentierung der für den erbrechtlichen Praktiker interessanten Probleme.
Dabei werden auch Lösungen für zahlreiche typische Fallkonstellationen, die den Autoren in ihrer langjährigen Berufslaufbahn begegnet sind, geboten.
Außerdem enthält der Kommentar zahlreiche Muster und Formulierungsbeispiele. Neben Überblicken zur Nachfolgegestaltung sind umfängliche Arbeitshilfen für die Tätigkeit nach dem Erbfall zu finden.
Zitiert werden nur die wirklich relevanten Entscheidungen, so dass keine Zeit damit vergeudet werden muss unwichtige Urteile nachzuschlagen.
Herausgeber:
Der zuvor von der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde (DGE) herausgegebene Kommentar wird nun von Franz M. Große-Wilde, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Bonn, und Dr. Peter E. Ouart, Rechtsanwalt, Freiburg, Präsident der DGE maßgeblich betreut.
Autoren:
Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL.M., M.A., MBA (Wales), Mediator (BAFM), Honorar-Professor an der Nordakademie - Hochschule der Wirtschaft -, RA, FA FamR, FA ErbR in Hamburg;
Jürgen Gemmer, RA und Not, FA SteuerR in Braunschweig;
Franz M. Große-Wilde, RA, FA ErbR in Bonn;
Hendrik Güse, RA, FA BauR in Bielefeld;
Hans-Oskar Jülicher, RA, FA ErbR in Heinsberg;
Prof. Dr. Tobias Lenz, RA in Köln;
Dr. Peter E. Ouart, RA in Freiburg;
Dr. Hubertus Rohlfing, RA und Notar, FA ErbR in Hamm;
Dr. Thorsten Schäckel, RA, FA ArbR in Duisburg;
Dr. Knut Schnabel, RA, FA ErbR in Stuttgart;
Holger Siebert, RA, FA ErbR, FA StR in Alsfeld;
Michael Völkl, RA in München;
Dr. Heinrich Thomas Wrede, RA, FA ErbR, FA FamR, FA ArbR in Prien;
Dr. Günter Zecher, RA in Ilsfeld;
Dr. Michael Zecher, RA, FA ErbR, FA FamR in Ilsfeld