Das 1972 verabschiedete und komplizierte deutsche Außensteuergesetz zielt als steuerliche Abwehrgesetzgebung darauf ab, dass in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige keine Steuerbemessungsgrundlagen in niedrig besteuernde Staaten verlagern. Obwohl sich seit der Einbindung der deutschen Rechtsordnung in die Verträge über die Europäische Union und die Europäische Gemeinschaft die Frage nach der Europarechtskonformität des Außensteuergesetzes stellt, setzen sich die steuerlich handelnden Akteure erst seit kurzem mit den Auswirkungen der Grundfreiheiten auf die deutsche Unternehmensbesteuerung auseinander. Der Grund liegt darin, dass die deutsche Unternehmensbesteuerung durch die EuGH-Rechtsprechung zu den direkten Steuern teilweise fragwürdig geworden ist.
In der vorliegenden Arbeit wird die Verträglichkeit der
7 bis 14 AStG sowie des
20 Abs. 2 AStG mit dem Europarecht untersucht. Der weiter gefasste Titel dieser Arbeit erfährt somit eine Einschränkung auf die in diesen Paragraphen geregelte Hinzurechnungsbesteuerung. Damit wird ein, vielleicht sogar der zentrale Komplex des deutschen Außensteuergesetzes erörtert, dem aus Sicht international tätiger deutscher Banken erhebliche Bedeutung zukommt. Rechtsprechung und Literatur wurden bis zum Stand 31.05.2005 berücksichtigt.
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In der vorliegenden Arbeit wird die Verträglichkeit der
7 bis 14 AStG sowie des
20 Abs. 2 AStG mit dem Europarecht untersucht. Der weiter gefasste Titel dieser Arbeit erfährt somit eine Einschränkung auf die in diesen Paragraphen geregelte Hinzurechnungsbesteuerung. Damit wird ein, vielleicht sogar der zentrale Komplex des deutschen Außensteuergesetzes erörtert, dem aus Sicht international tätiger deutscher Banken erhebliche Bedeutung zukommt. Rechtsprechung und Literatur wurden bis zum Stand 31.05.2005 berücksichtigt.
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