Die von der Reichsregierung und den Landesregierungen von Preussen, Bayern und Wiirttemberg dem X. internationalen medi zinischen Kongress iiberreichte Festschrift solI ein iibersichtliches Bild des gesammten Gesundheitswesens nach Deutschem Reichsrecht und dem Landesrecht der genannten Bundesstaaten ohne Eingehen auf Einzelheiten in m6glichst gedrangter Kiirze geben. Demgemass durften vielfach nur die wesentlichen Punkte der zur Zeit giiltigen Gesetze und massgebenden Verwaltungsbestim mungen in der Festschrift erwahnt werden; fUr diejenigen, welche mit Einzelheiten sich eingehender beschaftigen wollen, sind Quellen angaben, soweit dies erforderlich erschien, in den Text aufgenommen. Berlin, im Juli 1890. Dr. Pistor. Inhalts -V erzeichniss. I. Reichs . Gesundheitswesen. Seite Einleitung. Bestimmungen der Reichsverfassung . . . . . . . . 3 A. Die auf dem Gebiete des Gesundheitswesens thiitigen Behorden des Reichs . . . . . . . 4 1. Reichskanzler und Reichsamt des Innern . . . 4 2. Das Kaiserliche Gesundheitsamt 4 B. Bestimmungen und Einrichtungen auf dem Gebiete des Gesundheitswesens . . . . . . . . . . . . . . . . 11 1. Die Stellung des Heilpersonals und die Heranbildung desselben 11 a. Bestimmungen, betreffend die Thiitigkeit der Aerzte, Zahn iirzte und Apotheker. . . . . . . . . . . . . . . . 11 Anhang. Bestimmungen, betreffend das Apotheken- und Hebammen wesen, sowie die Konzessionirung von Privatkrankenanstalten . 17 b. Der Bildungsgang des Arztes, Zahnarztes und Apothekers, insbesondere die medizinischen Bildungsanstalten im Deutschen Reiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 c. Der Befiihigungsnachweis des Arztes,Zahnarztes undApothekers 32 2. Medizinalstatistik . . . . . . . . . . . . . . . 40 a. Statistik des Heilpersonals (Kurze Uebersicht der Verbreitung des Heilpersonals) . . . . . . . . . . . . , 40 b. Erkrankungsstatistik der Heilanstalten. . . . . 42 c. Pockentodesfalls- und Pockenerkrankungsstatistik 44 d. Impfstatistik. . . . . . . . . . . . . . 45 e. Sterblichkeitsstatistik der Stiidte mit 15000 u. mehr Einwohnern 47 f.
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