Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Professur für Neuere Geschichte unter Berücksichtigung der westeuropäischen Geschichte), Veranstaltung: Probleme einer Geschichte des Zweiten Weltkrieges, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zielsetzung der vorliegenden Arbeit liegt in der Betrachtung und Bewertung des wesentlichen Instrumentariums, mit dem die Staatsführung des Deutschen Reiches die Aufrüstung der Wehrmacht sowie den anschließenden Zweiten Weltkrieg finanzierte. Auf die politischen oder anderweitigen Kriegsgründe wird dabei nicht gesondert eingegangen, da dieses bereits in einer Vielzahl vorliegender Arbeiten in ausreichendem Maße getan wurde. Wenn im Folgenden von Finanzierung gesprochen wird, so wird der Begriff des modernen Finanzmanagements zu Grunde gelegt, nach dem unter Finanzierung die Beschaffung, Umschichtung und Verwendung von Finanzmitteln verstanden wird. Dementsprechend soll unter einer ordentlichen Finanzierung eine solche verstanden werden, die über den Haushalt erfolgt, also durch Steuereinnahmen, Umverteilungen im Haushalt oder durch Schuldenaufnahme im Ausland.Von einer außerordentlichen Finanzierung soll hier dann ausgegangen werden, wenn der Kredithunger des Staates entweder durch verschleierte Transaktionen oder durch bewusste Ausnutzung der staatlichen Machtposition gegenüber Bürgern oder Institutionen gestillt wird. Um bereits von vorn herein Missverständnisse auszuräumen, soll bereits an dieser Stelle definiert werden, welche Ausgaben bzw. Lasten des Deutschen Reiches als Kriegskosten bzw. Kriegsausgaben zu bezeichnen sind. Grundsätzlich sollen dabei nur jene Kosten berücksichtigt werden, die über dem regulären Staatshaushalt zu Friedenszeiten liegen.An erster Stelle sind natürlich die direkten und indirekten Ausgaben für die Wehrmacht Bestandteil der Kriegskosten, da diese vollständig durch Aufrüstung und Krieg verursacht wurden. Ergänzt werden diese Ausgaben durch den Schuldendienst des Deutschen Reiches, da dieser vor allem aus der Finanzierungsform der Aufrüstung, auf die später noch eingegangen wird, resultiert. Von den Ausgaben der Zivilressorts sind nicht sämtliche Ausgaben zu berücksichtigen. Lediglich die Zahlungen für Entschädigungen während des zweiten Weltkrieges i.H.v. ca. 30 Mrd. RM können als Kriegskosten verrechnet werden. Bei den anderen zivilen Ausgaben dieser Jahre ist zu unterstellen, dass Sie ebenfalls angefallen wären, hätte kein Krieg geherrscht, bzw. wäre keine Aufrüstung betrieben worden.
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