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Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 15 Punkte (gut), Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Zivilrecht und Rechtsgeschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Die auszulegende Textstelle stammt aus dem Landrecht des Sachsenspiegels, einer privaten Rechtsaufzeichnung aus dem 13.Jahrhundert. Im Unterschied zu den Rechtsbüchern Deutschenspiegel, Schwabenspiegel und Frankenspiegel ist beim Sachsenspiegel der Verfasser bekannt. Am Ende der Reimvorrede nennt er seinen Namen: es ist der ostsächsische Ritter Eike von Repgow aus…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 15 Punkte (gut), Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Zivilrecht und Rechtsgeschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Die auszulegende Textstelle stammt aus dem Landrecht des Sachsenspiegels, einer privaten Rechtsaufzeichnung aus dem 13.Jahrhundert. Im Unterschied zu den Rechtsbüchern Deutschenspiegel, Schwabenspiegel und Frankenspiegel ist beim Sachsenspiegel der Verfasser bekannt. Am Ende der Reimvorrede nennt er seinen Namen: es ist der ostsächsische Ritter Eike von Repgow aus dem anhaltischen Dorf Reppichau im Gau Serimunt ("Regierungsbezirk Köthen") bei Dessau und Aken an der Elbe. Eike von Repgow, der als der erste deutsche Rechtsdenker und größter deutscher Jurist im Mittelalter gilt, ist nachweislich in sechs Urkunden der Jahre 1209 - 1233 verzeichnet, die seine Anwesenheit bei Rechtshandlungen bezeugen. Hatte er zu dieser Zeit bereits ein gewisses Ansehen erlangt, so wird man seine Geburt um das Jahr 1180 datieren müssen.
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