Diese Studie ist Teil der dritten nationalen Mitteilung (TCN) Senegals aus dem Jahr 2014, in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen der Vertragsparteien (Anhang II) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC). Diese Verpflichtungen bestehen in der Übermittlung von Informationen, die für die Erreichung der gesetzten Ziele relevant sind, wie z. B. die Quellen der Treibhausgasemissionen und die vom senegalesischen Staat ergriffenen oder geplanten Maßnahmen zur Eindämmung oder Anpassung an den Klimawandel auf nationaler Ebene (§ 1, Artikel 4; § 1, Artikel 12 des UNFCCC). Diese Informationen werden in regelmäßigen Abständen auf den Konferenzen der Vertragsparteien ausgetauscht. Für die Erstellung dieser Informationen sind häufig Studien erforderlich, um einen verlässlichen Stand der Dinge zu ermitteln und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Frage des Klimawandels und seiner Auswirkungen in den Ländern angemessen behandelt wird.