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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,7, Universität Koblenz-Landau (Sozialwissenschaft), Veranstaltung: Wissenschaftliches Arbeiten, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit nunmehr 60 Jahren existiert die Bundesrepublik Deutschland und mit ihr das Bundeswahlgesetz. Jenes sieht neben den Wahlrechtsgrundsätzen auch die Bestimmung vor, dass nach den Prinzipien der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl gewählt wird.Jedoch wurden im Verlauf der Zeit einige Modifikationen am Bundeswahlgesetz vorgenommen, welche dessen Rahmenbedingungen immer wieder neu…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,7, Universität Koblenz-Landau (Sozialwissenschaft), Veranstaltung: Wissenschaftliches Arbeiten, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit nunmehr 60 Jahren existiert die Bundesrepublik Deutschland und mit ihr das Bundeswahlgesetz. Jenes sieht neben den Wahlrechtsgrundsätzen auch die Bestimmung vor, dass nach den Prinzipien der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl gewählt wird.Jedoch wurden im Verlauf der Zeit einige Modifikationen am Bundeswahlgesetz vorgenommen, welche dessen Rahmenbedingungen immer wieder neu gestalteten. Die 22. Novellierung wurde dem Bundesverfassungsgericht von den damals an der Regierung beteiligten Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt (vgl. Strohmeier 2013, 145), und am 3. Mai 2013 beschlossen (vgl.Schreiber, Hahlen & Strelen 2013, 117-122, 131, 238).Bezüglich dieser werde ich in folgender Hausarbeit versuchen, die Frage zu beantworten, ob sie mehrals eine Übergangslösung darstellt. Dafür werde ich genauer untersuchen, für welche Neuregelungen sie sorgte, welcheFolgen damit verbunden waren, die Argumente die für bzw. die Argumente die gegen ein langes Bestehen der Novellierung sprechen aufführen und diese gegeneinander abwiegen.Da lang eine relative Angabe ist, setzte ich diese Bezeichnung für die Hausarbeit mit der Gültigkeit einer Novellierung von acht Jahren gleich, da dies der längsten Periode zwischen zwei Wahlgesetzesänderungen am »dritten« Wahlgesetz entspricht.Vorerst möchte ich allerdings drei Begrifflichkeiten klären. So werde ich die personalisierte Verhältniswahl, das Überhangmandat und das negative Stimmgewicht näher erläutern. Ebenso werde ich auf die Ursache für die letzte Novellierung eingehen, bevor ich mich ihrem Inhalt widme.
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