Das Handelsrecht eignet sich hervorragend für Klausuren, weil es vielfältige Verknüpfungsmöglichkeiten mit dem BGB AT und dem SchuldR AT gibt. So ist die Prokura eine besondere Form der Vollmacht, die Voraussetzungen der Stellvertretung richten sich indes nach BGB AT. Ebenfalls sehr klausurrelevant ist z.B. die Problematik des Handelskaufs, hier besonders § 377 HGB und seine Auswirkungen auf die kaufrechtlichen Mängelrechte. Lernen Sie also das HGB nicht isoliert, sondern im Kontext zu anderen Rechtsgebieten. Die kleinen Fälle erleichtern Ihnen diesen Weg. Inhalt:Vertretung des KaufmannsDas HandelsregisterWechsel des UnternehmensträgersDas Handelsgeschäft