Im Vorfeld der Aachener Heiligtumsfahrten der Jahre 1846 und 1853 wurde zwischen dem Aachener Stiftskapitel und den preußischen Behörden (1846) bzw. der Aachener Bürgerschaft (1853) über die Form der Reliquienvorzeigung gestritten. Während das Stiftskapitel, der offizielle Ausrichter der Heiligtumsfahrt, die Reliquien hauptsächlich im Münsterinnern den vorbeidefilierenden Pilgern zur Verehrung präsentieren wollte, konnten seine Kontrahenten dank der Intervention des Kölner Erzbischofs die Beibehaltung der traditionellen täglichen Reliquienzeigung von der Turmgalerie herab an die draußen auf den Umgebungsplätzen des Münsters harrenden Gläubigen durchsetzen. Diese wurde aber mit der vorangehenden (1846) bzw. anschließenden (1853) Reliquienausstellung im Münsterinnern kombiniert. Die 1853 gewählten Weisungsmodalitäten (Turmweisung am Vormittag, Reliquienpräsentation im Münsterinnern am Nachmittag) wurden für alle nachfolgenden Heiligtumsfahrten bis zum Ersten Weltkrieg übernommen.