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Werden die Schadensarten nach der begangenen Pflichtverletzung oder nach der Art des eingetretenen Schadens abgegrenzt? Oder anschaulich formuliert: Ist der viel diskutierte „mangelbedingte Betriebsausfallschaden“ sofort oder erst nach Eintritt der Verzugsvoraussetzungen ersatzfähig? Eines ist klar: Die komplizierte Unterscheidung nach Mangel- und Mangelfolgeschäden gibt es im „neuen“ Schuldrecht nicht mehr. Die Abgrenzung der drei Schadensarten, so der Autor, ist nun primär durch ein zeitliches Moment geprägt. Grund dafür ist der Vorrang des Erfüllungsanspruchs. Seine Abgrenzungsformel…mehr

Produktbeschreibung
Werden die Schadensarten nach der begangenen Pflichtverletzung oder nach der Art des eingetretenen Schadens abgegrenzt? Oder anschaulich formuliert: Ist der viel diskutierte „mangelbedingte Betriebsausfallschaden“ sofort oder erst nach Eintritt der Verzugsvoraussetzungen ersatzfähig? Eines ist klar: Die komplizierte Unterscheidung nach Mangel- und Mangelfolgeschäden gibt es im „neuen“ Schuldrecht nicht mehr. Die Abgrenzung der drei Schadensarten, so der Autor, ist nun primär durch ein zeitliches Moment geprägt. Grund dafür ist der Vorrang des Erfüllungsanspruchs. Seine Abgrenzungsformel behauptet sich in einem umfangreichen Praxistest; verschiedene Fallkonstellationen werden interessen- und systemgerecht gelöst.