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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16,00 Punkte (sehr gut), Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abgrenzung des sachlich, geographisch und zeitlich relevanten Marktes ist ein elementarer Bestandteil fast jeder kartellrechtlichen Prüfung. Insbesondere in der Fusionskontrolle und in der Missbrauchsaufsicht werden in einem ersten Schritt der Produktmarkt und der räumliche Markt abgegrenzt, auf denen die wettbewerbliche Untersuchung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16,00 Punkte (sehr gut), Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abgrenzung des sachlich, geographisch und zeitlich relevanten Marktes ist ein elementarer Bestandteil fast jeder kartellrechtlichen Prüfung. Insbesondere in der Fusionskontrolle und in der Missbrauchsaufsicht werden in einem ersten Schritt der Produktmarkt und der räumliche Markt abgegrenzt, auf denen die wettbewerbliche Untersuchung durchgeführt werden soll. Oft ist dabei die Marktabgrenzung bereits entscheidend für das spätere Ergebnis. Meist liegt innerhalb der Marktabgrenzung der Schwerpunkt der Betrachtung auf dem relevanten Produktmarkt. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Abgrenzung des geographisch (bzw. räumlich) relevanten Marktes ebenso entscheidungsrelevant sein kann wie die des Produktmarktes. Auch ist die räumliche Marktabgrenzung häufig problematisch und wirft Fragen verschiedenster Art auf. Zudem sind geographische Märkte aufgrund der wirtschaftlichen Dynamik - hier sei nur an die fortschreitende europäische Integration gedacht - nicht statisch, sondern können sich wandeln. Dies bereitet gerade in Fusionskontrollentscheidungen mit ihrem prognostischen Element Probleme. Wohl auch wegen dieser Schwierigkeiten haben sich klare und systematische Prüfungskriterien für die Abgrenzung des geographisch relevanten Marktes in der Entscheidungspraxis bislang nicht herausgebildet. Die vorliegende Arbeit versucht eine systematische Darstellung der vielen Kriterien der räumlichen Marktabgrenzung und beleuchtet zudem einige Problemfelder.
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