Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, Sprache: Deutsch, Abstract: Spätestens seit dem Enron-Skandal im Jahr 2001, aber insbesondere durch die anhaltende Subprime-Krise rückte die Bilanzierungspraxis in Bezug auf die Verwendung von Zweckgesellschaften in den Vordergrund. Der texanische
Konzern Enron hatte aus Finanzierungsgründen Vermögensgegenstände und Schulden auf Zweckgesellschaften ausgelagert und somit die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gegenüber den Abschlussadressaten verschleiert.
Diese bis dato gängige Praxis der Verschleierung führte dazu, dass
der Konzernabschluss für den Bilanzleser immer undurchsichtiger wurde und die tatsächliche Situation eines Konzerns nicht mehr fassbar war. Dafür gibt es mehrere Gründe. Aufgrund der immer stärker werdenden Anzahl von weltweit agierenden Unternehmen und des erhöhten Kosten- und Konkurrenzdrucks, was mit der Vergrößerung derAbsatzmärkte im Zuge der Globalisierung
einhergeht, stehen Unternehmen vor einer großen Herausforderung.
Für die Expansionsbestrebungen werden liquide Mittel benötigt, welche nicht ausschließlich durch die Finanzierung der Banken gewährleistet werden können.
Auch aufgrund der restriktiveren Kreditmittelvergabe der Banken durch Basel II wurde der Einsatz von Zweckgesellschaften forciert. Dabei werden Zweckgesellschaften gezielt so gestaltet, dass die Kriterien für eine Einbeziehung in den Konsolidierungskreis nicht erfüllt sind. Der zentralen Aufgabe des
Konzernabschlusses, nämlich die Informationsfunktion, wird dadurch entgegengewirkt. Zweckgesellschaften haben dabei oftmals Vermögenswerte gehalten, deren Risikostruktur nicht mehr transparent war. Daraus ergeben sich für Zweckgesellschaft Risiken, insbesondere im Hinblick auf den Ausfall von Forderungen aus Hypothekenkrediten. Vor diesem Hintergrund wurden neue Regelungen beschlossen, welche eine Nichteinbeziehung von Zweckgesellschaften erschweren sollen. Die vorliegende Arbeit wird sich daher in den folgenden Abschnitten mit der Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und den IFRS genauer beschäftigen und ihre Wirkungskreise beleuchten. Besonderer
Fokus wird dabei speziell auf die Einbeziehung von Zweckgesellschaften gelegt und der Frage nachgegangen, welche Folgen mit diesen Maßnahmen einhergehen.
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Konzern Enron hatte aus Finanzierungsgründen Vermögensgegenstände und Schulden auf Zweckgesellschaften ausgelagert und somit die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gegenüber den Abschlussadressaten verschleiert.
Diese bis dato gängige Praxis der Verschleierung führte dazu, dass
der Konzernabschluss für den Bilanzleser immer undurchsichtiger wurde und die tatsächliche Situation eines Konzerns nicht mehr fassbar war. Dafür gibt es mehrere Gründe. Aufgrund der immer stärker werdenden Anzahl von weltweit agierenden Unternehmen und des erhöhten Kosten- und Konkurrenzdrucks, was mit der Vergrößerung derAbsatzmärkte im Zuge der Globalisierung
einhergeht, stehen Unternehmen vor einer großen Herausforderung.
Für die Expansionsbestrebungen werden liquide Mittel benötigt, welche nicht ausschließlich durch die Finanzierung der Banken gewährleistet werden können.
Auch aufgrund der restriktiveren Kreditmittelvergabe der Banken durch Basel II wurde der Einsatz von Zweckgesellschaften forciert. Dabei werden Zweckgesellschaften gezielt so gestaltet, dass die Kriterien für eine Einbeziehung in den Konsolidierungskreis nicht erfüllt sind. Der zentralen Aufgabe des
Konzernabschlusses, nämlich die Informationsfunktion, wird dadurch entgegengewirkt. Zweckgesellschaften haben dabei oftmals Vermögenswerte gehalten, deren Risikostruktur nicht mehr transparent war. Daraus ergeben sich für Zweckgesellschaft Risiken, insbesondere im Hinblick auf den Ausfall von Forderungen aus Hypothekenkrediten. Vor diesem Hintergrund wurden neue Regelungen beschlossen, welche eine Nichteinbeziehung von Zweckgesellschaften erschweren sollen. Die vorliegende Arbeit wird sich daher in den folgenden Abschnitten mit der Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und den IFRS genauer beschäftigen und ihre Wirkungskreise beleuchten. Besonderer
Fokus wird dabei speziell auf die Einbeziehung von Zweckgesellschaften gelegt und der Frage nachgegangen, welche Folgen mit diesen Maßnahmen einhergehen.
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