Die Arbeit behandelt ein Folgeproblem der Anwendung internationaler Standards der Finanzberichterstattung (IFRS). Bei Anwendung der IFRS in kleineren und mittelgroßen Unternehmen in der Rechtsform der Personenhandelsgesellschaft, der GmbH und der Genossenschaft lässt sich unter Umständen kein oder nur ein sehr unzureichendes Eigenkapital ausweisen. Der Grund hierfür liegt in dem nach IFRS bestehenden Verbot, solche Finanzinstrumente als Eigenkapital auszuweisen, die ihrem Inhaber ein Kündigungsrecht einräumen und damit die Möglichkeit eröffnen, das Kapital aus dem Unternehmen abzuziehen. Die Arbeit verfolgt das Ziel, die Eigen- und Fremdkapitalbegriffe sowohl des HGB als auch der IFRS herauszuarbeiten und die Funktion des Eigenkapitals ebenso wie die bestehenden Abgrenzungsgrundsätze und -kriterien darzustellen. Dabei geht es darum, nach einem Vergleich der Abgrenzungskonzepte einen Katalog aufzustellen, der die maßgeblichen Abgrenzungskriterien enthält. Schließlich wird ein Ausblick auf die Rechnungslegung speziell für die hauptsächlich betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen nach den "IFRS for SME" unternommen.