Seit der Zulassung der Kapitalgesellschaft & Co KGaA hat die KGaA sowohl praktisch als auch wissenschaftlich an Bedeutung gewonnen. Der Autor untersucht die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der konzernrechtlichen Abhängigkeit einer KGaA von ihrem Komplementär, dem Gesellschafter einer Komplementärgesellschaft sowie von einem Kommanditaktionär. Dabei werden die Besonderheiten einer abhängigen KGaA auf allen Stufen der Verbundintegration von der Abhängigkeitsbegründung bis zum Abschluss eines Beherrschungsvertrags eingehend untersucht. Ziel der Arbeit ist es, die aus der konzernrechtlichen Diskussion bei anderen Gesellschaftsformen gewonnenen Erkenntnisse, für das - nur unzureichend untersuchte - Recht der abhängigen KGaA nutzbar zu machen.
Die Anwendung der besonderen konzernrechtlichen Regelungen der §§ 291 ff, 311 ff AktG auf die KGaA bildet - neben einer detaillierten Untersuchung der Gruppenbildungskontrolle bei der KGaA - einen Schwerpunkt der Arbeit. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass sich die materielle Regelung des Rechts der KGaA als einer Mischung aus aktienrechtlichen und personengesellschaftsrechtlichen Elementen bei der Bewältigung ihrer abhängigkeitsbedingten Probleme fortsetzt. Folge hiervon ist insbesondere, dass die §§ 311 ff AktG auf die von einem Komplementär oder über eine Komplementärgesellschaft beherrschte KGaA keine Anwendung finden können.
Die Anwendung der besonderen konzernrechtlichen Regelungen der §§ 291 ff, 311 ff AktG auf die KGaA bildet - neben einer detaillierten Untersuchung der Gruppenbildungskontrolle bei der KGaA - einen Schwerpunkt der Arbeit. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass sich die materielle Regelung des Rechts der KGaA als einer Mischung aus aktienrechtlichen und personengesellschaftsrechtlichen Elementen bei der Bewältigung ihrer abhängigkeitsbedingten Probleme fortsetzt. Folge hiervon ist insbesondere, dass die §§ 311 ff AktG auf die von einem Komplementär oder über eine Komplementärgesellschaft beherrschte KGaA keine Anwendung finden können.