Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften können hinsichtlich der Abkommensberechtigung Konflikte entstehen, wenn die Vertragsstaaten wegen ihrer divergierenden Besteuerungskonzepte die Rechtsformen unterschiedlich qualifizieren. Der Autor befasst sich mit der Einordnung japanischer Rechtsformen, insbesondere der japanischen LLC und der japanischen LLP, für Zwecke des deutschen Steuerrechts sowie der Einordnung von deutschen Rechtsformen für Zwecke der Besteuerung in Japan. Hierbei wird auch auf die jüngste Rechtsprechung des Japanischen Obersten Gerichtshofes eingegangen. Bei der Behandlung der durch die nationale Einordnung entstehenden subjektiven Qualifikationskonflikte steht die Sonderregelung des DBA Deutschland-Japan im Mittelpunkt.
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