Seit langem umstritten, regelt § 55 JGG eine weitgehende Rechtsmittelbeschränkung im Jugendstrafrecht. Begründet wird diese Sonderregelung mit der scheinbar einleuchtenden Forderung, dass die Strafe der Tat möglichst "auf dem Fuße" folgen müsse, um erzieherisch wirksam zu sein.
Diese Publikation greift die Kritik an § 55 JGG auf und zeichnet zunächst die historischen Wurzeln der Rechtsmittelbeschränkung nach. Sodann prüft sie die Legitimation der gesetzgeberischen Begründung u. a. anhand von gegenläufigen Erkenntnissen aus der Verhaltenspsychologie. Verstöße gegen höherrangiges Recht führen zu dem Appell, die Ausnahmevorschrift zeitnah zu streichen. Abschließend werden auch die möglichen Konsequenzen, die mit einer Abschaffung der Rechtsmittelbeschränkung einhergehen, beleuchtet.
Diese Publikation greift die Kritik an § 55 JGG auf und zeichnet zunächst die historischen Wurzeln der Rechtsmittelbeschränkung nach. Sodann prüft sie die Legitimation der gesetzgeberischen Begründung u. a. anhand von gegenläufigen Erkenntnissen aus der Verhaltenspsychologie. Verstöße gegen höherrangiges Recht führen zu dem Appell, die Ausnahmevorschrift zeitnah zu streichen. Abschließend werden auch die möglichen Konsequenzen, die mit einer Abschaffung der Rechtsmittelbeschränkung einhergehen, beleuchtet.