Ein Unternehmen ist ein wesentliches Element des Wirtschaftslebens, das sich in einem Umfeld bewegt, das es verschiedenen Risiken aussetzt, die sich auf seine Betriebsabläufe auswirken und zu entsprechenden Funktionsstörungen führen können. Während ihres gesamten Bestehens sind sie auf Austausch und Zusammenarbeit angewiesen, um Gewinne zu erwirtschaften, die für das Wachstum ihrer Geschäftstätigkeit notwendig sind. Sie gehören natürlichen oder juristischen Personen, die einen Anteil am Gesellschaftskapital halten. Sie müssen regelmäßig und ausreichend über die Geschäftstätigkeit, die Finanzlage und die Geschäftsführung der Einrichtung anhand regelmäßiger und ausführlicher Berichte informiert werden. Sie müssen regelmäßig zu einer Generalversammlung zusammenkommen, um Entscheidungen über das Leben der Einrichtung zu treffen. Diese Anteile am Gesellschaftskapital verleihen ihnen Rechte oder Privilegien (die Ausschüttung von Dividenden bei der Ergebnisverteilung), aber auch Pflichten oder Verpflichtungen (im Bedarfsfall, d. h. in Zeiten von Schwierigkeiten, können sie auch aufgefordert werden, bei der Sanierung des Unternehmens mitzuhelfen), die anerkannt sind und unter die allgemeinen Grundsätze des bürgerlichen Rechts fallen.