Der Begriff der Abschreibung von Anlagevermögen ist sehr umstritten. Drei Ansätze wurden von der Lehre gewählt, um ihre Natur und ihren Zweck zu klären. Es handelt sich um den buchhalterisch-juristischen Ansatz, den wirtschaftlichen Ansatz und den finanziellen Ansatz.Für die buchhalterisch-juristische Konzeption: Der Begriff der Abschreibung ist mit der Wertminderung von Anlagegütern verbunden. In diesem Zusammenhang definiert der Kontenplan die Abschreibung als "die buchhalterische Feststellung einer Wertminderung eines Vermögensgegenstandes, die sich aus der Nutzung, der Zeit, dem Wandel der Technik und jeder anderen Ursache ergibt".Wirtschaftliche Betrachtungsweise: Die Abschreibung ist ein Verfahren zur Verteilung der Investitionskosten auf die Jahre, in denen die Anlage, die Gegenstand der Abschreibung ist, tatsächlich vom Unternehmen genutzt wird. Der Schwerpunkt liegt hier nicht auf dem Wert der Anlage in der Bilanz, sondern auf der betrieblichen Belastung, die jedes der Geschäftsjahre, in denen die Anlage genutzt wurde, belastet.
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