Farben und Farbkombinationen sind bei der Präsentation von Produkten und der Darstellung von Unternehmen von herausragender Bedeutung und ein unverzichtbarer Teil des modernen Wirtschaftslebens. Diesem Umstand hat der Europäische Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er den Schutz von Farben als Marken in seiner Ersten Europäischen Markenrichtlinie ausdrücklich vorgesehen hat. Der Schutz von abstrakten oder konturlosen Farben und Farbzusammenstellungen jedoch gehört seither zu den am kontroversest diskutierten Themen des Markenrechts. Zweimal innerhalb nur eines Jahres hat sich der Europäische Gerichtshof in den Urteilen "Libertel" und "Heidelberger Bauchemie" zur Schutzfähigkeit von abstrakten Farbmarken geäußert. Diese wegweisenden Urteile lassen deutlich die skeptische Grundhaltung des EuGH zu dieser Markenform erkennen. Dabei weist die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch einige Ungereimtheiten und Widersprüche auf und es muss die Frage gestellt werden, was nach den beidenUrteilen von der Idee der abstrakten Farbmarke noch übrig geblieben ist.