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Gegenstand der Arbeit ist die Regelung des 35 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 2 BauGB, die eine Abschichtung der raumordnerischen Abwägung im Rahmen von Zielfestlegungen auf die Ebene der Vorhabenzulassung nach 35 BauGB vorsieht. Den Schwerpunkt bildete dabei die Frage, ob und inwiefern die Reichweite dieser gesetzlich vorgesehenen Abschichtungswirkung beschränkt ist und welche Auswirkungen dies für die Genehmigungspraxis von Windenergievorhaben hat. Ebenfalls wurde die Möglichkeit rechtsmissbräuchlichen Verhaltens im Zusammenhang mit der Regelung des 35 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 2 BauGB untersucht.

Produktbeschreibung
Gegenstand der Arbeit ist die Regelung des
35 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 2 BauGB, die eine Abschichtung der raumordnerischen Abwägung im Rahmen von Zielfestlegungen auf die Ebene der Vorhabenzulassung nach
35 BauGB vorsieht. Den Schwerpunkt bildete dabei die Frage, ob und inwiefern die Reichweite dieser gesetzlich vorgesehenen Abschichtungswirkung beschränkt ist und welche Auswirkungen dies für die Genehmigungspraxis von Windenergievorhaben hat. Ebenfalls wurde die Möglichkeit rechtsmissbräuchlichen Verhaltens im Zusammenhang mit der
Regelung des
35 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 2 BauGB untersucht.
Autorenporträt
Leroux, Cathèrine
Cathèrine Leroux hat Rechtwissenschaften an der Julius-Maximilains-Universität Würzburg und der Universität Leipzig studiert. Seit Abschluss ihres Studiums im Januar 2015 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der MASLATON Rechstanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig tätig.