Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,7, Fachhochschule Frankfurt am Main (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Feindliche Übernahmen bzw. der Versuch diese durchzuführen sind zur Zeit aktueller denn je. Durch geänderte Rahmenbedingungen wird auch diese Form der Übernahme als gangbarer Weg angesehen. Dabei werden die Möglichkeiten zur Abwehr eines feindlichen Übernahmeversuchs (nach Bekanntwerden) durch drei Grundpositionen bestimmt:
Die Zielgesellschaft darf während eines laufenden Übernahmeversuches jede Maßnahme durchführen, sofern diese nicht dem Aktiengesetz, der Satzung der Zielgesellschaft oder dem Gesellschaftsinteresse entgegensteht.
Die Verwaltungsorgane dürfen nur eine aktive Abwehrhaltung einnehmen, wenn diese durch einen zuvor erfolgten Hauptversammlungsbeschluß genehmigt wurde.
Die Verwaltungsorgane dürfen generell keine Abwehrmaßnahmen ergreifen.
Diese gegensätzlichen Standpunkte resultieren aus der Auffassung, dass das Management durch den Markt für Unternehmenskontrolle überwacht werden sollte. Die Befürworter von Unternehmensübernahmen, die gegen jegliche Einschränkungen des Management sind, lehnen auch gesetzliche Regelungen ab, da diese das freie Geschehen des Marktes negativ beeinflussen könnten.
Raider zahlen nie den wahren , fairen Wert für eine Aktie der Zielgesellschaft und dieses schadet den Aktionären, also gegen Übernahmen und gegen einen Markt für Unternehmenskontrollen, so positionieren sich die Gegner jeglicher Übernahmen. Die zwischenliegende Meinung der begrenzten Abwehrbefugnis wird getragen von dem Gedanken der ungleich verteilten Information zwischen Raider und Vorstand des Target auf der einen Seite und den Aktionären des Target auf der anderen Seite.
Diese Abhandlung erhebt keinesfalls einen, wie auch immer gearteten, Anspruch auf Vollständigkeit. Es werden die effizientesten und häufigsten Ausprägungen von Abwehrinstrumenten erörtert. Neben den im Text erwähnten Praxisbeispielen wird auf zwei Sachverhalte ausführlicher eingegangen (Continental, Mannesmann), um einen Praxisbezug herzustellen.
Im Rahmen der Vorüberlegungen wird auf einige Punkte ausführlicher eingegangen, als die Themenstellung vermuten läßt, da diese die potentielle Bedrohung beschreiben und dies ein gezieltes Gegensteuern ermöglicht, auch wenn fast jedes Unternehmen ein potentieller Übernahmekandidat ist, da im Zuge von Umstrukturierungen, Durchführung via Aktientausch oder durch die Ausrichtung am Shareholder Value vieles möglich geworden ist.
Die Abwehrstrategien versuchen in der Mehrzahl nur die Übernahme zu verzögern bzw. zu verteuern, um diese für den Raider uninteressant erscheinen zu lassen. Aber dies kann auch als Schutz vor einer vorschnellen Übernahme angesehen werden und die eigene Verhandlungsposition stärken.
Die grundsätzliche deutsche Rechtssituation wird meistens in Grundzügen unter dem jeweiligen Punkt behandelt, wobei die zukünftige Gesetzeslage (inkl. Übernahmekodex) extra behandelt wird.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbkürzungsverzeichnisIV
1.Einleitende Worte1
2.Relevante Vorüberlegungen3
2.1Begriffsbestimmungen3
2.2Feindliche vs. normale Übernahme4
2.3Möglichkeiten der Finanzierung5
2.4Gründe für eine Ablehnung7
2.5Interessenkonflikt des Management8
2.6Motive für eine feindliche Übernahme9
2.7Targetspezifika12
3.Möglichkeiten der Abwehr eines feindlichen Übernahmeversuches13
3.1Prophylaktische Maßnahmen13
3.1.1Wertpapierregelungen13
3.1.1.1Aktienübertragbarkeit13
3.1.1.1.aVorzugsaktien13
3.1.1.1.bNamensaktien14
3.1.1.1.cVinkulierung15
3.1.1.1.dSchuldrechtliche Übertragungsbeschränkungen16
3.1.1.2Aktionärsstruktur1...
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Feindliche Übernahmen bzw. der Versuch diese durchzuführen sind zur Zeit aktueller denn je. Durch geänderte Rahmenbedingungen wird auch diese Form der Übernahme als gangbarer Weg angesehen. Dabei werden die Möglichkeiten zur Abwehr eines feindlichen Übernahmeversuchs (nach Bekanntwerden) durch drei Grundpositionen bestimmt:
Die Zielgesellschaft darf während eines laufenden Übernahmeversuches jede Maßnahme durchführen, sofern diese nicht dem Aktiengesetz, der Satzung der Zielgesellschaft oder dem Gesellschaftsinteresse entgegensteht.
Die Verwaltungsorgane dürfen nur eine aktive Abwehrhaltung einnehmen, wenn diese durch einen zuvor erfolgten Hauptversammlungsbeschluß genehmigt wurde.
Die Verwaltungsorgane dürfen generell keine Abwehrmaßnahmen ergreifen.
Diese gegensätzlichen Standpunkte resultieren aus der Auffassung, dass das Management durch den Markt für Unternehmenskontrolle überwacht werden sollte. Die Befürworter von Unternehmensübernahmen, die gegen jegliche Einschränkungen des Management sind, lehnen auch gesetzliche Regelungen ab, da diese das freie Geschehen des Marktes negativ beeinflussen könnten.
Raider zahlen nie den wahren , fairen Wert für eine Aktie der Zielgesellschaft und dieses schadet den Aktionären, also gegen Übernahmen und gegen einen Markt für Unternehmenskontrollen, so positionieren sich die Gegner jeglicher Übernahmen. Die zwischenliegende Meinung der begrenzten Abwehrbefugnis wird getragen von dem Gedanken der ungleich verteilten Information zwischen Raider und Vorstand des Target auf der einen Seite und den Aktionären des Target auf der anderen Seite.
Diese Abhandlung erhebt keinesfalls einen, wie auch immer gearteten, Anspruch auf Vollständigkeit. Es werden die effizientesten und häufigsten Ausprägungen von Abwehrinstrumenten erörtert. Neben den im Text erwähnten Praxisbeispielen wird auf zwei Sachverhalte ausführlicher eingegangen (Continental, Mannesmann), um einen Praxisbezug herzustellen.
Im Rahmen der Vorüberlegungen wird auf einige Punkte ausführlicher eingegangen, als die Themenstellung vermuten läßt, da diese die potentielle Bedrohung beschreiben und dies ein gezieltes Gegensteuern ermöglicht, auch wenn fast jedes Unternehmen ein potentieller Übernahmekandidat ist, da im Zuge von Umstrukturierungen, Durchführung via Aktientausch oder durch die Ausrichtung am Shareholder Value vieles möglich geworden ist.
Die Abwehrstrategien versuchen in der Mehrzahl nur die Übernahme zu verzögern bzw. zu verteuern, um diese für den Raider uninteressant erscheinen zu lassen. Aber dies kann auch als Schutz vor einer vorschnellen Übernahme angesehen werden und die eigene Verhandlungsposition stärken.
Die grundsätzliche deutsche Rechtssituation wird meistens in Grundzügen unter dem jeweiligen Punkt behandelt, wobei die zukünftige Gesetzeslage (inkl. Übernahmekodex) extra behandelt wird.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbkürzungsverzeichnisIV
1.Einleitende Worte1
2.Relevante Vorüberlegungen3
2.1Begriffsbestimmungen3
2.2Feindliche vs. normale Übernahme4
2.3Möglichkeiten der Finanzierung5
2.4Gründe für eine Ablehnung7
2.5Interessenkonflikt des Management8
2.6Motive für eine feindliche Übernahme9
2.7Targetspezifika12
3.Möglichkeiten der Abwehr eines feindlichen Übernahmeversuches13
3.1Prophylaktische Maßnahmen13
3.1.1Wertpapierregelungen13
3.1.1.1Aktienübertragbarkeit13
3.1.1.1.aVorzugsaktien13
3.1.1.1.bNamensaktien14
3.1.1.1.cVinkulierung15
3.1.1.1.dSchuldrechtliche Übertragungsbeschränkungen16
3.1.1.2Aktionärsstruktur1...
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