Die Änderung und Anpassung einzelner Arbeitsbedingungen fortbestehender Arbeitsverhältnisse stellt sich als erfolgsversprechende, schnelle und gleichzeitig moderate Form des Krisenmanagements dar, um auf weggefallenen Beschäftigungsbedarf sowie notwendige Umstrukturierungen in einer Unternehmenskrise zu reagieren, ohne den Bestand des Arbeitsverhältnisses insgesamt in Frage zu stellen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob in denjenigen Bereichen von Arbeitsbedingungen, in denen eine Änderung und Anpassung nicht mehr im Rahmen des vertragsimmanenten Direktionsrechts erfolgen kann, vorsorgende Klauseln zu einer Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen führen können. Dazu werden Flexibilisierungsklauseln entwickelt und auf ihre Zulässigkeit hin überprüft. Ihre Voraussetzungen und Grenzen richten sich maßgeblich an der AGB-Kontrolle aus.