Mit einer Änderungskündigung versucht ein Vertragspartner eines Dauerschuldverhältnisses, durch Druckausübung - nämlich unter Androhung oder Erklärung der Kündigung - eine einvernehmliche Anpassung der Vertragskonditionen zu erzwingen. Im Einzelarbeitsvertragsrecht weist dieses Institut eine besonders hohe Praxisrelevanz auf. Da die Änderungskündigung nicht durch spezielle Normen gesetzlich geregelt wurde, stellen sich in der Praxis zahlreiche Anwendungsprobleme wie etwa bezüglich der Bemessung der Annahmefrist für die Änderungsofferte. Von besonderem Interesse sind sodann die Rechtsprechung zu den Kategorien missbräuchlicher Änderungskündigungen und die Frage nach der Anwendbarkeit der Massenentlassungsbestimmungen auf flächendeckende Änderungskündigungen innerhalb eines Betriebes. Auf diese und weitere Fragen werden vorliegend - nach einer Einführung in die dogmatischen Grundlagen der Änderungskündigung im Arbeitsvertragsrecht - praxistaugliche Antworten skizziert.
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