VIII Den Herren Mitarbeitem besonders zu danken fUr die recht zeitige Lieferung ihrer Beitrage und das bereitwillige Eingehen auf alle WUnsche und Anregungen, ist mir ein aufrichtiges Bedurfnis. FUr die Ausstattung des Buches und die laufend gewahrten Rat schlage danke ich dem VerIeger, Herm Dr. DIETRICH STEINKOPFF, bestens. So mage das Buch dazu beitragen, daB in der Beurteilung auf dem Gebiet des Versorgungswesens Urteile gefunden werden, die den berechtigten Anspruchen der Beschadigten ebenso wie den gesetz lichen Bestimmungen entsprechen und auch einer sachlichen Kritik standhalten. Bochum, im Herbst 1951 G. SCHONEBERG Vorwort zur 4. Auflage Nach 6 Jahren ist eine neue Auflage des Buches erforderIich ge worden. Mancher mag sich die Frage vorlegen, ob dafUr jetzt, 20 Jahre nach Beendigung des 2. Weltkrieges und des Zusammen bruches noch eine Notwendigkeit fUr eine solche Neuauflage vor liegen kann. Zur Beantwortung dieser Frage mochte ich eine Mittei lung des Ministeriums fUr Arbeit und Sozialordnung anfUhren, der zu entnehmen ist, daB am 30. Juni 1964 noch 110 203 Antrage auf Versorgung bei den zustiindigen Dienststellen vorlagen. Davon wurden allein im ersten Halbjahr 1964 72 545 Antrage gestellt. Bis zu dem genannten Stich tag sind im Bundesgebiet, einschlieBlich Berlin-West insgesamt 1366953 Antrage von Beschadigten und 1469327 von Hinterbliebenen bearbeitet worden. Allein diese nUch temen Zahlen sprechen eine beredte Sprache. Ferner ist ein weiterer, sehr wesentlicher Grund darin zu suchen, daB die Soldaten der Bundeswehr, sowie die einen zivilen Ersatz dienst ableistenden Wehrdienstverweigerer im Bedarfsfalle nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) bzw.
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