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Die ärztliche Leichenschau ist in Deutschland der Schlüssel zur Unterscheidung zwischen einem natürlichen und einem nicht natürlichen Tod. Sie ist der neuralgischen Punkt, an dem entschieden wird, ob eine Untersuchung hinsichtlich Suizides oder Todes durch Fremdeinwirkung überhaupt infrage kommt.
In Kreisen von Rechtsmedizinern und Dunkelfeldforschern kursiert eine plakative Zusammenfassung dieser Umstände:
"Wenn auf jedem Grab, in dem ein Verstorbener ruht, dessen Tötung nicht erkannt wurde, eine Kerze brennen würde, wären Deutschlands Friedhöfe nachts hell erleuchtet."
Die Arbeit
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Produktbeschreibung
Die ärztliche Leichenschau ist in Deutschland der Schlüssel zur Unterscheidung zwischen einem natürlichen und einem nicht natürlichen Tod. Sie ist der neuralgischen Punkt, an dem entschieden wird, ob eine Untersuchung hinsichtlich Suizides oder Todes durch Fremdeinwirkung überhaupt infrage kommt.

In Kreisen von Rechtsmedizinern und Dunkelfeldforschern kursiert eine plakative Zusammenfassung dieser Umstände:

"Wenn auf jedem Grab, in dem ein Verstorbener ruht, dessen Tötung nicht erkannt wurde, eine Kerze brennen würde, wären Deutschlands Friedhöfe nachts hell erleuchtet."

Die Arbeit beschäftigt sich kritisch mit den rechtlichen und praktischen Problemen des Leichenschausystems sowie dessen gesellschaftliche und politische Relevanz. Dies führt zur Untersuchung der Frage:

Besteht eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit eines funktionierenden Leichenschausystems?
Autorenporträt
Als Sohn einer Pathologin und eines Chirurgen kam Patrick Raute früh mit medizinischen und rechtsmedizinischen Themen in Berührung. Obwohl er dem Jurastudium an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg den Vorzug gab, blieb sein Interesse an solchen Themen erhalten. So besuchte er neben den rechtswissenschaftlichen auch rechtsmedizinische Vorlesungen und wählte nach dem Examen ein Dissertationsthema, das beide Wissenschaftsfelder berührt. Die Promotion erfolgte am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf an der Universität Würzburg.