In der Bundesrepublik Deutschland sterben jährlich etwa 820.000 Menschen. Viele davon beenden ihr Leben nach langem Leiden auf der Intensivstation eines Krankenhauses. Die betroffenen Patienten, Angehörigen und die behandelnden Ärzte stehen in solchen Situationen vielfach vor schwierigen Entscheidungen, welche medizinischen Maßnahmen angemessen sein könnten. Ziel dieser Arbeit ist es, die rechtliche Gebotenheit der ärztlichen Therapiebegrenzung lebenserhaltender Maßnahmen in Deutschland und in Frankreich zu untersuchen. Anhand von fünf Patientengeschichten werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Regelungen der beiden Länder herausgearbeitet. Ein Vergleich mit Frankreich bietet sich an, da der französische Gesetzgeber bereits vor mehreren Jahren einschlägige Gesetze verabschiedet hat. Der deutsche Gesetzgeber konnte sich dagegen erst nach langem Zögern im Sommer 2009 zu einer zivilrechtlichen Regelung in Form des Patientenverfügungsgesetzes durchringen. Ob diese Reform gelungen ist, wird ebenfalls erörtert.