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In der Bundesrepublik Deutschland sterben jährlich etwa 820.000 Menschen. Viele davon beenden ihr Leben nach langem Leiden auf der Intensivstation eines Krankenhauses. Die betroffenen Patienten, Angehörigen und die behandelnden Ärzte stehen in solchen Situationen vielfach vor schwierigen Entscheidungen, welche medizinischen Maßnahmen angemessen sein könnten. Ziel dieser Arbeit ist es, die rechtliche Gebotenheit der ärztlichen Therapiebegrenzung lebenserhaltender Maßnahmen in Deutschland und in Frankreich zu untersuchen. Anhand von fünf Patientengeschichten werden die Unterschiede und…mehr

Produktbeschreibung
In der Bundesrepublik Deutschland sterben jährlich etwa 820.000 Menschen. Viele davon beenden ihr Leben nach langem Leiden auf der Intensivstation eines Krankenhauses. Die betroffenen Patienten, Angehörigen und die behandelnden Ärzte stehen in solchen Situationen vielfach vor schwierigen Entscheidungen, welche medizinischen Maßnahmen angemessen sein könnten. Ziel dieser Arbeit ist es, die rechtliche Gebotenheit der ärztlichen Therapiebegrenzung lebenserhaltender Maßnahmen in Deutschland und in Frankreich zu untersuchen. Anhand von fünf Patientengeschichten werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Regelungen der beiden Länder herausgearbeitet. Ein Vergleich mit Frankreich bietet sich an, da der französische Gesetzgeber bereits vor mehreren Jahren einschlägige Gesetze verabschiedet hat. Der deutsche Gesetzgeber konnte sich dagegen erst nach langem Zögern im Sommer 2009 zu einer zivilrechtlichen Regelung in Form des Patientenverfügungsgesetzes durchringen. Ob diese Reform gelungen ist, wird ebenfalls erörtert.
Autorenporträt
Anna-Kathrin Schwedler, geboren 1980 in Frankfurt am Main; 2000-2006 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel; zwischen 2002 und 2003 Studium am Institut Catholique und der Université V in Paris; weitere Studienaufenthalte in Montpellier und Paris zwischen 2007 und 2008; Wissenschaftliche Mitarbeiterin von 2008 bis 2009 am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Rechtsvergleichung. Seit Ende 2008 Rechtsreferendarin am Hanseatischen OLG Hamburg.