Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziologie - Medien, Kunst, Musik, Note: 1,3, Leuphana Universität Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Strafvollzugsgesetz besagt, dass den Insassen des Strafvollzugs Freizeitbeschäftigungen ermöglicht werden müssen (vgl.
67 StVollzG). Diese sollten entsprechend dem Ziel einer nachhaltigen Resozialisierung (vgl.
2 StVollzG) möglichst so gestaltet sein, dass sie den "schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges [...] entgegenwirken" und helfen, "sich in das Leben in Freiheit einzugliedern" (
3 StVollzG). Diese Arbeit behandelt die therapeutischen Möglichkeiten künstlerischer Tätigkeiten im Strafvollzug, wie sie bereits ihren Einsatz in psychiatrischen Institutionen und einigen Haftanstalten finden.
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67 StVollzG). Diese sollten entsprechend dem Ziel einer nachhaltigen Resozialisierung (vgl.
2 StVollzG) möglichst so gestaltet sein, dass sie den "schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges [...] entgegenwirken" und helfen, "sich in das Leben in Freiheit einzugliedern" (
3 StVollzG). Diese Arbeit behandelt die therapeutischen Möglichkeiten künstlerischer Tätigkeiten im Strafvollzug, wie sie bereits ihren Einsatz in psychiatrischen Institutionen und einigen Haftanstalten finden.
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